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Re: Filter-Software



Hallo und Guten Tag!

M Schaarwaechter schrieb am 17 Jun 98, um 9:21 Uhr

> Hmmm. Verstehe ich nicht. Soll das bedeuten, dass wir uns der Willkuer
> irgendwelcher Programmierer ausliefern sollen? 
(...)
> DAS soll
> geltendes Recht sein???

Lieber Herr Schaarwaechter, Sie wissen gar nicht, wie
sehr ich Ihr Posting begruesse. Ich habe bereits 
angenommen, es gaebe zu diesem Thema keine 
kritischen Stimmen. 

Ich bin gestern dem Tip von Herr Mueller gefolgt und habe 
die Stellungnahme der DBI-Rechtskommission gesucht. 
http://www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/bd97_h09.htm

Was sich mir dabei nicht erschlossen hat, ist die Begruendung
der Kommission zum Einsatz solcher Produkte. Dieser lautet
stark verkuerzt und vereinfacht: Das IuKdG schreibt _technische
Vorkehrungen_ vor und da Filter-Software eine solche 
Vorkehrung darstellt, ist sie einzusetzen. 

Dass diese Software aber lediglich eine Feigenblatt-
Funktion uebernimmt, war dem von mir gefundenen Text 
nicht zu entnehmen. Feigenblatt insofern, weil diese
Software nicht garantieren kann, dass wirklich
jugendgefaehrdende Schriften von der Uebertragung 
ausgeschlossen werden. Meist wird bei der Filterung 
nur nach bestimmten keywords (z.B. fatalerweise das 
Wort *sex*) gesucht bzw. bestimmte URLs gefiltert. 
Dass dieses Vorgehen auf den amerikanischen Kulturkreis 
zugeschnitten ist und Fremdsprachen nicht beruecksichtigt 
werden, vermindert die Leistungsfaehigkeit zusaetzlich. 

Dazu kommt, dass sich Herrn Schaarwaechters 
Vermutung der missbraeuchlichen Filterung schon 
als reale Gefahr erwiesen hat. Der Cyber-Sitter
von Solid Oak bspw. steht im Verdacht, auch die 
Seiten von Kritikern und weitere unliebsame Angebote
(z.B. Frauenrechtsbewegungen, Schwulen- und 
Lesbenverbaende) auszuschliessen. Kritische 
Journalisten wurden von dem Geschaeftsfuehrer
als *wrinkle of piss* bezeichnet. Soviel zur 
Eignung der selbsternannten Web-Waechter.
http://www.solidoak.com/

Als Bibliotheks-Verantwortliche(r) wuerde 
ich mich an geeigneter Stelle danach erkundigen,
welche Moeglichkeiten es bei diesen _technischen
Vorkehrungen_ geben soll und nicht zweifelhafte
US-Firmen unterstuetzen, *weil es keine andere 
Moeglichkeit gibt*.

Beste Gruesse

Wolfgang Bleh


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