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Internetrecht



Liebe KollegInnen,
weiss jemand von Ihnen, wie der Stand zu der o. g. Frage ist, z. B. ob sich
die VDB-Rechtskommission schon damit befasst hat?
Ich kam jetzt dadurch drauf, dass ein WWW-Anbieter ankuendigte, seine
(schoene) Sache aus dem Internet herauszunehmen, und sie bis dahin jedermann
zur freien Verfuegung stellte, weil er wohl einen Nachfolger suchte, der
sich in Zukunft ihrer annehmen wuerde - er selbst sah sich offenbar aus
Zeitgruenden nicht mehr in der Lage, sie weiterzufuehren. Vielleicht
verschwindet sie also voellig - zu meinem Leidwesen. Oder andere benutzen
sie und "verkaufen" sie vielleicht als ihr eigenes "Gut". Muesste nicht also
das Urheberrecht durch eine Urheberpflicht des Publikanten ergaenzt werden,
der sein Werk spaetestens dann, wenn er sich von ihm "verabschieden" will,
d. h. es nicht weiter pflegen moechte, in irgendeiner Weise dafuer sorgen
muesste, dass es a) nicht verlorengeht und b) auf dem Stand eingefroren
wird, auf dem er es "hinterlaesst", auch in seinem eigenen Interesse? Als
Grund fuer diese Pflicht sollte allein die Tatsache gelten, dass es, das
Werk, moeglicherweise von vielen benutzt wurde, als noch an ihm gearbeitet
wurde. Damit ist es de facto ein oeffentliches Gut, der Autor kann es danach
nicht einfach wieder privatisieren. Ich meine, dass jeder Autor eine
Verantwortung um und fuer sein Werk hat, auch wenn er sich subjektiv,
vielleicht durch irgendwelche Ereignisse in seiner Biographie bedingt, davon
trennen moechte. Oder jedenfalls muesste es Leute geben, die mit seinem
Einverstaendnis in dieser seiner Lage bereit sind, die Verantwortung zu
uebernehmen. Wenn sich also kein Koautor findet, der die Sache mit zu seiner
eigenen macht, sind hier wohl "die Bibliothekare" gefragt?
Eine andere Frage bezieht sich auf das Urheberrecht, naemlich was alles
urheberrechtlich zu schuetzen waere von den Internetpublikationen. Haeufig
besteht die Leistung des "Autors" ja eigentlich nur darin, dass er links
legt, vielleicht nach einem bestimmten Plan. Er hat Materialien
zusammengetragen, systematisiert und die Verknüpfung hergestellt. Ist auch
diese "link-Systematik" oder vielleicht diese - "linkage" Gegenstand des
Urheberrechts?
Fragen eines Nichtjuristen.
Mit Gruss
Karsten Wilkens
UB Konstanz





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