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"Beuntzungsordnung" fuer Internetbenutzung



Hallo Inetbilber,

diese Fragen war zwar schon oefter auf der Liste, aber vielleicht gibt es
neue Erkenntnisse, und wir sind momentan dabei, den Internet-Zugriff an
Bibliotheksrechnern im Benutzungsbereich instituts-oeffentlich zu machen.

Dazu brauchen wir eine unbuerokratische "Verfahrensordnung", die die
Interessenten vorher durch Unterschrift anerkennen sollen, z.B. keine
E-Mail zu senden usw. 

1) WELCHE ERFAHRUNGEN GIBT ES DAMIT

2) WER KANN UNS "MUSTERORNUNGEN"  ZUR VERFUEGUNG
STELLEN!?

Vielen Dank im schon jetzt fuer die freundliche Unterstuetzung.

Grruesse von Havel & Spree bei bewoelktem Himmel.

Eberhard Janke

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|  Dipl.-Phys. Dipl.-Ing. Eberhard Janke,  Bibliotheksleiter
|  Deutsches Informationszentrum fuer technische Regeln (DITR) im DIN
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|  Tel. (030) 2601-2494, Fax -1231, E-Mail: janke _at__ ditr.din.de
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