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Re: ISSN fuer Online-Magazine



Hallo,

erst einmal vielen Dank fuer die vielen Hinweise zu
meiner Frage. Ich werde die gesammelten Informationen
zusammenfassen und den URL in dre Liste
bekanntgeben.

Nur eines ist mir jetzt noch unklar:

Harald Mueller schrieb:
> In Deutschland gibt es derzeit noch keine durch Gesetz
> vorgeschriebene Pflichtablieferung von Online-Publikationen. Auch
> DDB verhält sich noch abwartend. Solange die Gesetze nicht geändert
> sind, hat es keinen Sinn von "Pflichtexemplaren" zu sprechen.

Ich habe hier gerade ein Schreiben der Deutschen Bibliothek
aus dem vergangenen Jahr vorliegen, in dem mir die ISSN
fuer mein Magazin bestaetigt wird. Dort ist von einer
Pflichtstueckverordnung (BGBl. I 1982 S. 1739) die Rede.

Ausserdem steht dort * ... sind ... zwei Exemplare ...
abzugeben* und nicht *sollten* oder *koennen*.  Wie
ist es denn nun wirklich?

Gruss

Wolfgang Bleh

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