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Re: Elektronische Pruefungsarbeiten



Klaus Graf wrote:
> 

> 
> Liebe Liste,
> Herr Woeske spricht das IMHO grosse Problem der Pruefungsarbeiten ohne
> Druckpflicht neben den Dissertationen an (Diplomarbeiten,
> Magisterarbeiten, Habilitationen). Es beschaeftigt mich seit 1989, und
> auch ich setze einige Hoffnung in das Internet, denn die derzeitige
> Praxis der Bibliotheken und Universitaetsarchive wuerde ich als voellig
> unbefriedigend bezeichnen. Meines Erachtens fehlt schlicht und einfach
> (vor allem in den eigentlich zustaendigen Universitaetsbibliotheken) ein
> Problembewusstsein auf diesem Feld, weil nach wie vor eine empirisch
> durch nichts begruendete arrogante Einschaetzung dieser Arbeiten als
> wertlos vorherrscht.
> 
> Es stimmt schlicht und einfach nicht, wenn Lutz Heusinger schreibt:
> "Daß der Inhalt sehr guter Magisterarbeiten in der Regel einige Jahre
> später dank des Druckzwangs für Dissertationen doch noch das
> Licht der Öffentlichkeit erblickt, darf als bekannt vorausgesetzt
> werden."
> Zitat aus: http://fotomr.uni-marburg.de/for.htm
> 
> Magisterarbeiten vor allem deshalb nicht zu sammeln, weil damit dem
> "ueberzogenen Aufwand" (Heusinger) bei der Erstellung vorgebeugt werden
> koennte, vermischt (IMHO fragwuerdiges) hochschulpolitisches Raesonieren
> und die ueberfaellige Debatte zur Archivierungspflicht der
> Bibliothekare.
> Dass zwar die mieseste Familiengeschichte im Selbstverlag dem
> Pflichtexemplarrecht unterfaellt, nicht aber solche Pruefungsarbeiten,
> will mir ganz und gar nicht einleuchten.
> 

Auf die Gefahr hin, dass ich nun der Widerspruechlichkeit bezichtigt
werde:

*Ein* Relevanzkriterium sollten wir Bibliothekare schon gelten lassen: 
Wir sammeln regelmaessig *veroeffentlichte* Literatur. Alles andere
sollten wir (von wenigen Ausnahmen abgesehen) getrost den Archivaren
ueberlassen, die diese Aufgabe m.E bisher ganz gut geloest haben.
Dies sagt nicht ueber die Qualitaet des Inhalts aus, sondern ist ein
formales, aber auch notwendiges Kriterium: Denn alles
nichtveroeffentlichte unterliegt dem Archivgesetz und dies ist auch gut
so. Mit Sicherheit waere nicht jeder Examenskandidat darueber
begeistert, seine Arbeit (fuer alle Zeiten) der Oeffentlichkeit
praesentieren zu muessen. Und dass nicht alle Examensarbeiten, die an
manchen Fakultaeten in 2 - 3 Monaten bearbeitet werden muessen,
publikationsreif sein koennen, versteht sich doch eigentlich von selbst. 
Und da wir alle nun wahrlich keinen  *Mangel* an Veroeffentlichungen zu
beklagen haben, sollten wir (wenn vielleicht auch nur in dieser
Hinsicht) bleiben, was wir sind: Biblio-thekare.


Klaus-Rainer Brintzinger

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Dr. Klaus-Rainer Brintzinger
Universitaet Tuebingen,
Juristisches Seminar
Wilhelmstr. 7
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Tel. 07071/29-72550
Fax: 07071/29-3304
e-mail: brintzinger _at__ uni-tuebingen.de
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