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Grundsatzurteil vom 30.6.1997 zu links in internet (?!)



Liebe Mitleser und Mitschreiber,


dieser artikel sollte schon am 1.7.97 IHNEN zur Verfuegung gestellt worden werden. aber mein Scanner und die Texterkennungssoftware wollten nicht das scannen, was darauf lag. DESHALB eine HandABschrift:
(verzeihung wg. einiger moeglicher Rechtschraibselfuiler)


Die Abschrift ist dem 'Rechts'-Mueller (Harald Mueller-MPI) gewidmet. Sein Referat ist im kommenden dbi-Heft 'Materialien zum Internet' (ODER so aehnlich) zu finden. In amuesanter und eindringlicher Weise oeffnete er den OEB's in GERMERSHAUSEN bei Goet

___ anfang:

'Die Welt'
vom 1.7.1997 von Sonja Boerdner

Ueberschrift: 'Querverweis im Internet war nicht strafbar'
Angela Marquardt freigesprochen-Aufruf zu Straftaten nicht nachzuweisen-
Sie berief sich auf die Pressefreiheit

Angela Marquardt, fr?here Vizechefin der PDS, wurde gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten freigesprochen. Ihr war vorgeworfen worden, einen 'Link' (Querverweis) auf ihrer Internet Homepage zur in Deutschland verbotenen Zeitschrift 'Radikal' geschaltet

Richterin Meline Schr?der sagte zur Urteilsbegr?ndung, der 'Link' sei geschaltet worden, bevor die fraglichen, im Juni 1996 erschienenen Texte der linksextremistischen Zeitschrift ?ber das Internet zug?nglich waren. Marquardt konnte demnach nicht nachg
Ein grunds?tzliches Urteil wurde in dem bundesweiten Pilotverfahren zur Kl?rung der Frage, ob sich jemand durch die Schaltung eines Querverweises strafbar nachen kann, nicht gesprochen. Laut Staatsanwaltschaft, die 3000 Mark Geldstrafe gefordert hatte,

Wie jedes neue Medium wirft das Internet Probleme der Kontrolle und Zensur aber auch der Verantwortung auf. 'Die Rechtsprechung ist weiterhin ein heikles Thema, mit dem wir uns schwertun,' sagte der Berliner Staatsanwaltschaft J?rgen Heinke. Zudem seie
Offen bleibt weiterhin die Frage, ob ein Internetnutzer lediglich f?r seine eigene Homepage verantwortlich ist oder auch f?r die, auf die er verweist, deren Inhalte er aber nicht kontrollieren kann. Auch die Handhabung der Absicht, mit der ?ber verbote
Weltweit wird versucht, das Internet durch Gesetze zu regulieren. Der US Supreme Court hat vergangene Woche entschieden, daá die uneingeschr?nkte Meinungsfreiheit auch im Internet G?ltigkeit besitzt. Damit wurde ein Gesetz zur Zensur von Pornographie -

Der Deutsche Bundestag hat im Juni ein Multimedia-Gesetz verabschiedet, das rechtliche Rahmenbedingungen f?r den Gebrauch der neuen Medien schafft. Strafbare Inhalte, die in Zeitschriften und B?chern verboten sind, d?rfen auch nicht ?ber elektronische 
___ ende der abschrift. (hoffentlich OHNE viele fuiler)


mein kommentar: EIN wichtiges urteil fuer OEffentliche Bibliotheken!!!!



Viele Gruesse
 Klaus
  Lehmann
   Sysop of Novell-Servers in Kreuzberg 
--- timEd/2 1.10+
--
|Internet: lehmann _at__ fg.arco.met.fu-berlin.de
|Fidonet:  Klaus Lehmann 2:2411/801.502


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