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Re: Anfrage Foerderverein von Wissenschaft und Technik



Sehr geehrter Herr Vogt,

weit davon entfernt ein Jurist zu sein, halte ich die rechtliche Lage für
ganz simpel: ich lege den Wert des Geschenks durch die Höhe der
Spendenquittung fest. (Bei den hierzulande verwendeten Formularen ist die
sachlich gerechtfertigte Höhe der Summe explizit zu bestätigen.) Einer
allfälligen Rechnungsprüfung müsste also ich erklären, warum "alte" Bücher
den Neupreis wert sind.

Grüße aus Franken

Jens Renner

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Gerhard Vogt <gerhard.vogt _at__ bibliothek.uni-ulm.de>
An: Internet in Bibliotheken <INETBIB _at__ ub.uni-dortmund.de>
Gesendet: Mittwoch, 15. Mai 2002 15:27
Betreff: Re: Anfrage Foerderverein von Wissenschaft und Technik


Jens Renner schrieb:

> Und weil letztlich damit nur Springer
> bequem seine alten Schinken los wird m.E. keine Spendenquittung wert.
>

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

... und mich würde schon mal interessieren, wie die rechtliche Lage bei
Spendenquittungen aussieht - für Literatur, die vermutlich zum Teil
lediglich
auf dem Recyclinghof landet, und das auch noch vor dem Hintergrund, welche
Beträge dafür angesetzt werden. Ganz schlau gemacht...
Weiß da jemand genauer Bescheid?

Mit freundlichen Grüßen

G.B.Vogt





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