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Re: ? Zitate aus Marktanalysen oder Unternehmensstudien



Dr. Barbara Hoffmann wrote:
> 
> Hier ain Ratschlag aus der Praxis:
> 
> Die Lösung liegt in der Vermeidung wörtlicher (zahliger) Zitate zugunsten
> einer paraphrasiernug (in eigenen Worten). Hier genügt m. E. die Angabe der
> Quelle, ohne dass ein nicht von der Firma genehmigtes Zitat vorliegt.
> 
> Gruß
> Barbara Hoffmann
> 
> At 11:17 28.05.02 +0200, you wrote:
> >Hallo!
> >etwas off topic:
> >eine Diplomandin will in Ihrer Arbeit aus der Studie einer
> >Unternehmensberatung (Thema: E-Markets) zitieren (ja: diese
> >schmalen Broschüren, die Hunderte von $$$ kosten)
> >Es ist allerdings nur die Kurzfassung - das Original ist natürlich :-(
> >über Fernleihe nicht zu bekommen.
> >Wegen eines besonders strengen Copyrighthinweises, der jedes
> >Zitat ohne Einwilligung untersagt, hat sie Bedenken.
> >Ich kenne zwar das Zitat von Herrn Graf
> >>Zum Copyright-Vermerk: Im Deutschen Recht ist es
> >absolut
> >>irrelevant, ob einer angebracht ist. Meine These lautet nach wie
> >>vor: Ausfuehrliche Vermerke dieser Art sind ein Indiz fuer
> >>uebersteigerte Autoren-Eitelkeit.
> >Aber gilt das auch für diese Analysen und das zugehörige
> >Zahlenmaterial?

IANAL! Wo kommen wir denn da hin, wenn wir die aus Gruenden der
Kommunikationsgrundrechte eingerichtete Zitatfreiheit so leichthin
aufgeben, nur weil das Impressum noch so heftige Drohgebaerden aufweist!
Sind die Voraussetzungen des Zitatrechts nach Paragraph 51 UrhG gegeben,
so gilt dies fuer veroeffentlichte/erschienene Publikationen jeder Art.

"§ 51
                                                           Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche
Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang 

   1.einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges
wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

   2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem
selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

   3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem
selbständigen Werk der Musik angeführt werden. "

Hinsichtlich von reinen Zahlenreihen ist zu beachten, dass diese keine
persoenliche geistige Schoepfung darstellen und daher auch nicht vom
Urheberrechtsschutz erfasst werden.

Geht es um eine kritische Auseinandersetzung mit einem Inhalt, so ist
einem woertlichen Zitat aus Gruenden der Authentizitaet der Vorzug
gegenueber einer Paraphrase zu geben.

Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.