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Re: Dynix: Gegendarstellung



Diesmal eine ausdrücklich juristische (!) Bemerkung zum Thema:

Wenn ich mal den bekannten Experten für Bibliotheksrecht, den Kollegen
Müller aus Heidelberg (den ich persönlich als nichtsnutzigen kleinen
Provinzbibliothekar bezeichne 8-)));), mit seinem seit Jahren wiederholten Satz
zitieren darf:
"Das Internet ist KEIN rechtsfreier Raum."

Wer's immer noch nicht glauben mag, den verweise ich auf den Aufsatz von
Noogie C. Kaufmann in c`t 1999, Heft 7, S. 94-97.

Dem Kollegen Schaarwächter kann ich deshalb nur zustimmen. Dagegen halte
ich die einleitenden Sätze von H. Bork für überzogen. Mein rechtlicher Rat
lautet schlicht und einfach: Jeder möge sich doch bitte so äußern, wie er das
ansonsten mündlich und schriftlich auch tut. Unsere Rechtsordnung garantiert
Meinungsfreiheit, wobei aber die Rechte Dritter zu berücksichtigen sind. Wer
sich an die "Spielregeln" hält, braucht keine Angst vor der "Roten Karte" zu
haben.

Und: Leute, bitte, mehr sachbezogene Äußerungen zu Horizon/Dynix!!!! Das ist
doch das Thema, oder sehe ich das falsch?



Harald Müller

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Max-Planck-Institut fuer Auslaendisches Oeffentliches Recht
und Voelkerrecht / Bibliothek

MPI for Comparative and Public International Law / Library

Im Neuenheimer Feld 535  D-69120 Heidelberg  Germany
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