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Re: [Fwd: [urecht] Regierungsentwurf zum Urheberrecht beschlossen]



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach der ersten Durchsicht des neuen Urheberrechts ergeben sich für mich
einige Fragen, die ich hier gern stellen möchte:

1. ist es nach § 53, Absatz 3 nun erlaubt auch ganze Bücher zu kopieren,
wenn diese einen "geringen Umfang" haben? Bis zu wieviel Seiten kann man
noch als "geringen Umfang" ausehen (ich liebe Gummiparagraphen)?

2. Dürfen die unter den Bedingungen von § 95 geschützten Medien für eine
Sicherheitskopie in der Bibliothek kopiert werden, und muß der Rechtsinhaber
den Bibliotheken auch notwendige Mittel zum Kopieren zur Verfügung stellen
(§95 b + Nr. 5)? Oder deute ich das völlig falsch???


Ich freue mich auf Ihre Antworten und bedanke mich im voraus für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen

Ines Wanke

Klaus Graf schrieb:

> David Seiler schrieb:
> >
> > Heute wurde vom Bundeskabinett der Regierungsentwurf zur Umsetzung der
> > neuesten Urheberrechtsrichtlinie beschlossen
> >
> >    http://www.urheberrecht.org/topic/Info-RiLi/
> >    http://www.urheberrecht.org/topic/Info-RiLi/ent/RegE_UrhR_InfoG.pdf
>
> > Grüße
> > RA Seiler
> > http://www.fotorecht.de
>
> Ich moechte davon Abstand nehmen, einen Schnellkommentar abzuliefern.
> Ich finde es jedoch nicht sachdienlich, dass die kritischen Argumente
> der Bibliotheken und anderer Institutionen, die sich ja schon gegen den
> Referentenentwurf richteten, nicht in oeffentlichen Foren des Internets,
> auf Internetseiten oder in INETBIB als DER deutschen bibliothekarischen
> Mailingliste, verhandelt werden, sondern gleichsam hinter verschlossenen
> Tueren. Dies ist auch eine Kritik an Frau Beger, die die Lobbyarbeit der
> Bibliotheken und Archiven organisiert.
>
> Leider ist es aber so, dass auf dem Gebiet des Urheberrechts nur sehr
> wenige willens (oder faehig) sind, sich an einer solchen Diskussion zu
> beteiligen. Gleichwohl brauchen wir ein Webforum zu Urheberrechtsfragen
> aus bibliothekarischer/archivischer Sicht, das deutlich auch die
> Perspektive der Konsumenten/Nutzer zur Geltung bringt.
>
> Klaus Graf
> http://www.uni-koblenz.de/~graf/museumr.htm

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tel;fax:040-428 34 450
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Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.