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Re: Tonaufnahme Augsburg



At 16:11 01.08.02 +0200, Corina Thomae wrote:
liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine Frage die mich schon die ganze Zeit interessiert: wo ist besagte
Tonaufnahme, wer hat sie zu welchem Zweck?

ich kann mich erinnern, dass in Augsburg abgestimmt wurde ob die
Tonaufnahme gemacht werden sollte oder nicht und doch eine nicht
ganz geringe Minderheit gegen die Tonaufnahme war, u.a. eben mit der
Begruendung, dass schon in Augsburg niemand sagen konnte oder
wollte warum ueberhaupt ein Mitschnitt gemacht wurde.


Liebe Frau Thomae,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

gestern war ich nicht im Hause und konnte deshalb leider diese Frage nicht
sofort beantworten.

Frau Wiesenmüller hat den Hintergrund intuitiv richtig erfasst:
in der Tat wurde kurz vor der Veranstaltung die Idee einer
Aufzeichnung an mich herangetragen und zwar eben von der
Vorstellung ausgehend, dass die Vorträge an sich zwar
wahrscheinlich interesant sein würden, dass aber angesichts
der Brisanz des Themas mt einer mindestens ebenso
interessanten Diskussion gerechnet werden konnte. Diese
zu dokumentieren und gegebenenfalls darauf zurückgreifen
zu können, war die Wunschvorstellung. Eine Tonaufzeichnung ließ
sich kurzfristig noch realisieren, Video wäre zu teuer gewesen
(und dass ein TV-Sender Interesse haben könnte, wurde angesichts
der Tatsache, dass uns ein bibliothekarischer Spartenkanal fehlt,
bezweifelt).

Der große Zuspruch zu der von Frau Wiesenmüller sehr
treffend beschriebenen Veranstaltung und das aus den
vorangegangenen Diskussionen bekannte noch größere
Interesse am Thema (immerhin 1364 Teilnehmer an der
Eversberg'schen Umfrage) gebar dann die Idee einer
Veröffentlichung im Netz. Die Aufzeichnung wurde
digitalisiert und im MP3-Format auf einen Server gelegt.

Um auf der sicheren Seite zu sein, wurde dann eben bei Herrn
Dugall direkt angefragt, ob aus seiner Sicht einer Veröffentlichung
gravierende Hindernisse entgegenstünden. Der Rest ist bekannt.

Persönlich bedauere ich diese Entscheidung des
Standardisierungsausschusses, denn es kann damit der Eindruck
entstehen, dass "besseres Kommunizieren" und "verstärkte
Öffentlichkeitsarbeit" eben doch nur auf dem Papier gefordert werden.
Als juristischer Laie vermag ich natürlich nicht zu beurteilen,
inwieweit die Rechte des Verlages Klostermann durch eine solche
Tondokumentation verletzt werden. Zumindest entsteht ihm sicherlich kein
wirtschaftlicher Schaden, denn es wird kaum ein ZfBB-Sonderheft weniger
verkauft werden, nur weil man in der Lage ist, sich die dort zu publizierenden
Vorträge vorab anzuhören.

Soviel aus Augsburg zu diesem Thema.

Mit freundlichen Grüßen

C.E.Wilhelm


------------------------------------------------ Carl E. Wilhelm

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