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Barriere freier Zugang zu elektronischen Medien



Martin Naef schrieb dazu:

Für Alle, die sich (aus Menschenfreundlichkeit oder weil sie müssen) mit
dem
Thema der Zugänglichkeit von Webseiten für sehbehinderte Und blinde
Menschen
befassen möchte ich als "Betroffener" noch zwei Dinge beifügen:

1.
Eine einfache Methode, wie Sie eine Web-Seite auf ihre
Sehbehindertenfreundlichkeit hin prüfen können besteht auch darin, in
Ihrem
Browser die Bilder auszuschalten und die Maus aus ihrem PC zu ziehen.
Wenn
Sie Ihre Web-Seite dann noch bedienen können, so ist die Chance gross,
dass
ich es auch könnte, denn die "Brücken-Software", mit der blinde Menschen
heute vorwiegend arbeiten, kann mit Bildern nichts anfangen und sie wird
prinzipiell über die Tastatur bedient.



2.
Ich kann verstehen, dass Mann oder Frau angesichts der vielen
Minderheiten
mit ihren vielen Spezialbedürfnissen manchmal einfach keinen Nerv mehr
hat
für weitere Spezialbedürfnisse und Zusatzwünsche einer weiteren
Minderheit,
die man vielleicht gerade mal vergessen hat! Doch wenn es Ihnen und
unserer
Gesellschaft ernst ist mit der beruflichen und sozialen Integration
behinderter Menschen, dann sind die "Web accessibility" Standards heute
schon beinahe ebenso wichtig wie die Regeln für rollstuhlgängiges Bauen!
Deshalb geben Sie dieses Mail doch bitte an den Web-Master oder die
Web-Meisterin Ihrer Institution weiter!

Vielen Dank und herzliche Grüsse,

Martin Näf, Basel

PS: Wenn Sie einmal eine Seite besuchen wollen, die meinen Möglichkeiten
als
blindem Computerbenützer optimal entspricht, so empfehle ich als
(willkürlich ausgewähltes) vorbildliches Beispiel gerne die Ihnen
vermutlich
bestens bekannte Homepage des zentralen Verzeichnisses antiquarischer
Bücher, ZVAB:

http://www.zvab.com

Über die"Textversion" dieser Seite kann ich alle dort angebotenen
Funktionen
problemlos bedienen.


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.