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Re: Bibliotheca Palatina



Harald Mueller wrote:
> 
> Liebe Liste,
> 
> > wie handhaben Sie Wünsche auf Printkopien aus der Bibliotheca Palatina?
> >
> > Die Taschen der Microfiche haben folgenden restriktiven Aufdruck: " Das
> > Duplizieren, Kopieren oder Reproduzieren der Microfiches oder einzelner
> > Aufnahmen aus den Microfiches ist untersagt. Jegliche der Vervielfältigung
> > diendende Verwendung des Bildmaterials bedarf der Zustimmung des
> > K. G. Saur Verlages".
> >
> > Da kaum jemand längere lateinische Texte nur am Lesegerät lesen mag und
> > auf diese Weise nur Präsenzbenutzung möglich ist, stellt sich die Frage
> > nach dem Sinn der Verfilmung und Erschließung.
> >
> > Ist diese Beschränkung wirklich rechtlich bindend?
> 
> Genauso wie gleichlautende Sätze in gedruckten Werken rechtlich
> unbeachtlich sind, sollte man obige Sätze nicht allzu ernst
> nehmen. In welchem Umfang kopiert werden darf, bestimmt
> ausschließlich § 53 UrhG. Es ist im Urheberrechtsgesetz
> nirgendwo festgelegt, daß ein Verlag entscheiden darf, ob und in
> welchem Umfang aus bei ihm verlegten Werken kopiert werden
> darf. Den Text von § 53 UrhG finden Sie an vielen Stellen im
> Internet, z.B.  unter
> http://www.staat-modern.de/gesetze/uebersicht/index.html.
> 
> Für die EDBI-Rechtskommission
> 
> Harald Müller

Ich moechte dazu noch ergaenzen, dass es durchaus fraglich ist, dass
ueberhaupt urheberrechtlich geschuetztes Material vorliegt.

Die einzelnen Aufnahmen unterliegen nach meiner Ansicht, die vom BGH
geteilt wird, nicht einem Leistungsschutzrecht, siehe

http://www.uni-koblenz.de/~graf/kultjur.htm
http://jurix.jura.uni-sb.de/pipermail/urecht/Week-of-Mon-20020513/000456.html

Die Sammlung der Bibliotheca Palatina war die persoenliche geistige
Schoepfung der pfaelzischen Kurfuersten und nicht des Saur Verlags. Die
alphabetische Anordnung auf den Fiches begruendet keinen
Urheberrechtsschutz als Datenbankwerk.

Denkbar waere eine einfache Datenbank, da eine wesentliche Investition
vorliegt. Die Duplikation einzelner Fiches kann aber damit auch nicht
untersagt werden, da dies nicht als wesentliche Beeintraechtigung zu
werten ist.

Klaus Graf



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.