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AW: Zeitschriftenabos - Bundesrechnungshof



wären antworten an die liste / bzw. auch an mich machbar?
die rechtlichen begründungen / praxis in den bibliotheken würde mich interessieren.
danke


Mit freundlichen Gruessen						
Ralf Schulz 
Bibliothek der Fachhochschule der Bundesanstalt für Arbeit
Seckenheimer Landstr. 16 / 68163 Mannheim




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Christine Pauli-Kloeppinger [mailto:pauch _at__ pei.de]
Gesendet: Mittwoch, 23. Oktober 2002 12:46
An: Internet in Bibliotheken <INETBIB _at__ ub.uni-dortmund.de
Betreff: Zeitschriftenabos - Bundesrechnungshof


Liebe Liste,
laut Haushaltsrecht dürfen Rechnungen nicht im Voraus bezahlt werden.  Üblicherweise werden Zeitschriftenabonnements aber im Voraus in Rechnung gestellt. Nun wird mir dieser Vorauszahlungsvorgang erstmals verweigert. -  Wer kann mir eine rechtliche Grundlage/Sonderregelung o.ä.  für die Vorauszahlung von Zeitschriftenabos nennen? Wer hat diesbezüglich Erfahrungen mit Prüfungen durch den Bundesrechnungshof? Meine  Argumente wie z.B. Rabattgewährung, die Empfehlungen für den Geschäftsverkehr zwischen wiss. Bibl. u. Buchhandel oder Lieferstop werden nicht akzeptiert. Ich befürchte nun Lieferverzögerungen und jede Menge Schriftverkehr, wenn die Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt werden. (Weil es auch keine wichtigeren Aufgaben gibt!)
Im Voraus vielen Dank. 

Christine Pauli-Klöppinger
Paul-Ehrlich-Institut
Paul-Ehrlich-Str. 51-59
63225 Langen
Tel.: 06103/77-1007
email: pauch _at__ pei.de


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.