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Kostenverordnungen von Archiven behindern Online-Publizieren



Liebe Liste,

inwieweit die Kostenverordnungen von Archiven (hier am
Beispiel des Bundesarchivs) das Online-Publizieren
behindern, möchte ich gerne an einem konkreten Fall
schildern:

Im Rahmen einer als Online-Publikation geplanten
historischen Dissertation wollte ein Autor 2 Reproduktionen
aus dem Bestand des Bundesarchivs verwenden.

Das Bundesarchiv wollte vom Autor unter Berufung auf die
Kostenverordnung (online unter
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/b100049f.pdf)
von ihm für jede Reproduktion 375,- DM - und zwar JÄHRLICH!
(In der vorliegenden PDF sind noch DM-Gebühren. Die
Aktuelle Verordnung mit Euro-Gebühren habe ich auf die
Schnelle nicht gefunden)

Da eine Disseration vom Ansatz her natürlich dauerhaft
online zur Verfügung stehen sollte, müßte der Autor nun in
der Tat jährlich 750,- DM für 2 kleinere Reproduktionen
zahlen. Das steht in keinem Verhältnis zu den Gebühren für
eine Druckversion, bei der bei einer Auflage von bis zu
3000 Exemplaren lediglich EINMALIG DM 30,- pro Reproduktion
fällig wären.

Als Ergebnis hat der Autor selbstverständlich beide
Reproduktionen aus seiner Arbeit vollständig entfernt. Und
ob das nun für die Forschung unbedingt von Vorteil ist?


Thomas Argast Universitaetsbibliothek Freiburg Werthmannplatz 2 ; 79098 Freiburg Postfach 1629 ; 79016 Freiburg

Mail: argast _at__ ub.uni-freiburg.de



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