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Re: Beschluss des Standardisierungsausschusses vom 27.11.2002



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie sich die Bilder gleichen - auch nach dem Nikolausbeschluss waren von
den Mitgliedern des Standardisierungsausschusses recht unterschiedliche
Meinungen darueber zu hoeren, was sie denn nun eigentlich beschlossen
haetten. Wer nicht an der Sitzung teilgenommen hat, muss sich aber doch
wohl an das halten duerfen, was in den befuerworteten Antraegen steht. Wenn
man nun also offenbar Exegese betreiben muss, stelle ich meine als
Philologin und Historikerin erworbenen Kenntnisse bei der
Quelleninterpretation gerne zur Verfuegung.

Der Vorsitzende des Standardisierungsausschusses berichtet:

>Die Vertreter des GBV und der Bayerischen Staatsbibliothek, welche
>ausdruecklich einen solchen Antrag auf Fortsetzung der Aktivitaeten an den
>RAK (ohne zeitliche Befristung) vorgelegt bzw. unterstuetzt haben,
>bestaetigten in der Sitzung am 27. November ausdruecklich, dass sich die von
>ihnen vertretenen Antraege bewusst auf die Fortfuehrung der Arbeiten an den
>RAK und gerade nicht auf RAK2 beziehen. 

Ja nun, dann haetten sie ihren Text aber auch entsprechend formulieren sollen.

Zum gefaelligen Vergleich:

Zitat aus der Begruendung des GBV-Antrags:

"1. Zu den erklaerten Zielen der Weiterentwicklung der RAK gehoert neben
weiteren wichtigen Aspekten (Anpassung an die Online-Welt, Vereinfachung
des Regelwerks, Vereinheitlichung von RAK und RSWK, verstaerkte
Beruecksichtigung wirtschaftlicher Aspekte) auch die Anpassung an
internationale Regelungen. Dabei sind bereits beachtliche Ergebnisse
erreicht worden (z. B. Verfasser, Titel) und man war dem Ziel einer
Neuausgabe schon sehr nahe; auch fuer eine weitergehende Annaeherung gibt
es konkrete Plaene. Die Bibliotheken im GBV halten die Weiterentwicklung
der RAK daher fuer einen erfolgversprechenden Weg, um schnell bessere
internationale Kompatibilitaet zu erreichen, und ein solcher Weg sollte
nicht kurz vor dem Ziel einfach verlassen werden."

Zitat aus der Begruendung des (abgelehnten) Antrags der
baden-wuerttembergischen Bibliotheksdirektoren, welcher uebrigens _vor_ dem
GBV-Antrag entstanden ist:

"1. Zu den erklaerten Zielen der RAK2-Entwicklung gehoert neben weiteren
wichtigen Aspekten (Anpassung an die Online-Welt, Vereinfachung des
Regelwerks, Vereinheitlichung von RAK und RSWK, verstaerkte
Beruecksichtigung wirtschaftlicher Aspekte) auch die Anpassung an
internationale Regelungen. Dabei sind bereits beachtliche Ergebnisse
erreicht worden (z. B. Verfasser, Titel); auch fuer eine weitergehende
Annaeherung gibt es konkrete Plaene. Die baden-wuerttembergischen
Bibliotheksdirektorinnen und -direktoren halten die RAK2 daher fuer einen
erfolgversprechenden Weg, um bessere internationale Kompatibilitaet zu
erreichen, der nicht leichtfertig aufgegeben werden sollte."

Merken Sie was?

Wenn der Name RAK2 (der stets nur ein Arbeitstitel war) nicht mehr genehm
ist, kann man das Kind meinetwegen gerne umtaufen. Aber inhaltlich kann
sich dieser Passus auch im GBV-Antrag nur auf das beziehen, was man
gemeinhin mit den RAK2 verbindet. So war er urspruenglich gemeint, und
diese Intention kann man nicht aendern, indem man einfach "RAK2" durch
"RAK" ersetzt.

Man kann den Vergleich fortfuehren, z.B. beim Punkt 3:

GBV:

"3. Das 'Einfrieren' der Weiterentwicklung praejudiziert zudem eine
Entscheidung für den Voll-Umstieg. Die endgueltige Entscheidung soll jedoch
laut Protokoll der Sitzung vom 06.12.2001 erst nach Vorliegen der
Ergebnisse aus der Studie fallen. Aus dieser koennte sich * wie der
Vorsitzende des Standardisierungsausschusses in Augsburg ausfuehrte * aber
durchaus auch ergeben, dass ein Umstieg auf die angloamerikanischen
Standards nach einer Kosten-Nutzen-Abwaegung nicht sinnvoll ist Für diesen
Fall waeren die weiter entwickelten RAK die notwendige und einzig denkbare
Alternative und sollten deshalb zuegig fertiggestellt werden. Wuerde man
die Arbeit daran erst 2004 wieder aufnehmen, waeren mindestens zwei volle
Jahre verloren."

BW:

"3. Das 'Einfrieren' der RAK2-Arbeit praejudiziert zudem eine Entscheidung
für den Voll-Umstieg. Die endgueltige Entscheidung soll jedoch laut
Protokoll der Sitzung vom 06.12.2001 erst nach Vorliegen der Ergebnisse aus
der Studie fallen. Aus dieser koennte sich - wie der Vorsitzende des
Standardisierungsausschusses in Augsburg ausfuehrte - aber durchaus auch
ergeben, dass ein Umstieg auf die angloamerikanischen Standards nach einer
Kosten-Nutzen-Abwaegung nicht sinnvoll ist. Die baden-wuerttembergischen
Bibliotheksdirektorinnen und -direktoren halten dieses Ergebnis sogar fuer
das wahrscheinlichste. Fuer diesen Fall waeren die RAK2 die gebotene
Alternative und sollten deshalb zuegig fertiggestellt werden. Wuerde man
die Arbeit daran erst 2004 wieder aufnehmen, waeren mindestens zwei volle
Jahre verloren."

Was, so raetselt man, koennen denn die "weiterentwickelten RAK", deren
Weiterentwicklung "eingefroren" war und die nun "zuegig fertiggestellt"
werden sollen, anderes sein, wenn nicht die RAK2?

>Die Wiederaufnahme der Arbeit an den RAK haette zudem nicht foermlich
>beschlossen werden muessen, da sie bisher ja nicht eingestellt wurde.

Eben, lieber Herr Dugall, eben.

Die Kollegen aus Bayern haben sich in ihrem Antragstext sogar explizit zum
Thema RAK2 geaeussert, naemlich in Punkt 4 der Begruendung:

"Ein Einbeziehen des jeweils aktuellen Entwicklungsstandes der RAK2 in die
Studie ist zu empfehlen."

Und das geht ja wohl nur, wenn man die RAK2 auch weiterentwickelt, oder?

Und schliesslich ist da noch der Antrag der AG Bibliotheken der KMK, der
vom Standardisierungsausschuss - wie uns Herr Geisselmann berichtet hat -
als "inhaltlich identisch" mit den Antraegen von GBV und Bayern gewertet
wurde. In diesem bittet die AG die Arbeitsstelle fuer Standardisierung,
"dafuer Sorge zu tragen, dass bis zum Abschluss der Studie auch die "RAK 2"
vorliegen."

Umissverstaendlicher kann man es eigentlich nicht ausdruecken.

Bleibt die Frage, warum der Antrag aus BW (und wohl auch andere, die
aehnlich formuliert waren) abgewiesen wurde, worauf Herr Dugall hinweist:

>Er hat damit gleichzeitig nicht fuer die Wiederaufnahme oder Weiterarbeit an
>einem anderen Regelwerk votiert, da diesbezueglich lautende Antraege vorher
>keine Mehrheit fanden.

Hier muss ich mich geschlagen geben - dass kann ich mir beim besten Willen
nicht erklaeren (habe mich aber andererseits an Widerspruechlichkeiten im
Verfahren laengst gewoehnt).

Mit freundlichen Gruessen
Heidrun Wiesenmueller
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Heidrun Wiesenmueller M.A.
Wuerttembergische Landesbibliothek 
Landesbibliographie / Karten- und Graphische Sammlung
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