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Re: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Internet



Liebe Frau Schwarz,

soll ich das in die Datenbankliste einfügen? 

Wir haben 2x Entscheidungen (  BGHZ - Entscheidungen des
Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (1951-) und BGHSt - Entscheidungen des
Bundesgerichtshofes in Strafsachen (1950-) bei uns im Netz.

Die u.g. Datenbank ist erst 2000 ff. , dafür scheint sie jedoch aktueller
zu sein als die CD-ROMs, die in bestimmten Abständen kommen.


Gruss von Ch. Freitag












At 19:47 19.11.02 +0100, you wrote:
>Liebe Kolleginnen und Kollegen,
>
>vermutlich werden Sie es selbst gemerkt haben, dass der BGH nunmehr seine
>Entscheidungen im Internet kostenlos zur Verfügung stellt. Zur
>Verdeutlichung aber füge ich unten noch einmal den Text der Presseerklärung
>an und versuche hier noch einige mehr private Hinweise. Lesen Sie aber bitte
>auch auf der neuen Website bei der "Suche" die Tipps zu den einzelnen
>möglichen Suchen.
>
>Das Layout der Website wurde radikal umgestellt von meinen mehr
>handgestrickten html-Seiten auf MySQL- und PHP-Anwendung. Wir hoffen
>natürlich, dass Ihnen die Neugestaltung gefällt und Sie bei deren Benutzung
>gerne angestammte Gewohnheiten zugunsten zeitgemäßerer Gestaltung aufgeben.
>
>Entgegen der Pressemitteilung befinden sich jetzt bereits knapp über 6.700
>Entscheidungen des BGH im Internet-Angebot. Es werden fast alle
>Entscheidungen in das Internetangebot übernommen, wenn sie schriftlich
>vorliegen und die Entscheidungen den Parteien, Betroffenen bzw. ihren
>Prozeßvertretern zugestellt sind. Die Prozeßordnung lässt dem Gericht in
>Zivilsachen einen längeren Zeitraum zur Ablieferung der schriftlichen
>Urteilsgründe. Deshalb kann es vorkommen, dass ein Rechtsstreit zwar
>entschieden wird und eine Kurzdarstellung darüber z.B. in Form einer
>Pressemitteilung erscheint, aber die Entscheidung erst viele Wochen später
>für eine Veröffentlichung zur Verfügung steht.
>
>Die Suche in den Entscheidungen bedeutet Suche in PDF-files im vorliegenden
>Format. Sollte einmal ein längerer relevanter Begriff einer Silbentrennung
>unterlegen sein, könnte er nur in diesen Teilen gefunden werden.
>
>Bei der Leitseite der Entscheidungen befindet sich im Text die Formulierung
>"die Sie für nicht gewerbliche Zwecke kostenlos herunterladen können".
>Dieser Text wird meist von Personen hinterfragt, die gewerblich tätig sind,
>weshalb es eigentlich gerade keine Auslegungsprobleme geben sollte. Man
>sollte sich auch darüber im Klaren sein, dass derzeit noch die elektronische
>Form nicht die verbindliche Form ist, also wie z.B. mit der Veröffentlichung
>von Gesetzen im Bundesgesetzblatt.
>
>Mit freundlichen Grüßen
>
>Dietrich Pannier
>
>Text der Presseerklärung:
>
>Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Internet
>
>Seit heute sind die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Internet auf
>der Homepage des BGH (www.bundesgerichtshof.de) abrufbar. Als Service für
>den Bürger sind über 5.000 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ab dem Jahr
>2000 auf der Homepage des Bundesgerichtshofs hinterlegt und können nach
>Aktenzeichen oder Datum abgefragt werden. Besonders interessant ist auch die
>Möglichkeit, mit Begriffen aus dem Entscheidungstext zu suchen. Die
>Entscheidungen sind im sog. PDF-Format (Portable Document Format)
>abgespeichert. Sie können weltweit abgerufen werden und entsprechen dabei
>1:1 den Originalentscheidungen des Bundesgerichtshofs. Die zum Lesen
>notwendige Software kann kostenfrei im Internet abgerufen werden.
>
>Für den Bürger ist es ab sofort möglich, Entscheidungen einzusehen, die in
>der Presse oder im Fernsehen zitiert werden oder über die eine
>Pressemitteilung des Gerichts berichtet. Sobald die schriftlichen
>Entscheidungsgründe vorliegen und den Parteien zugestellt sind, werden sie
>über das Internet auch allgemein zugänglich sein. Von den Pressemitteilungen
>auf der Homepage des Bundesgerichtshofs gibt es dann einen Querverweis zum
>Volltext.
>
>
>Karlsruhe, den 15. November 2002
>
>


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.