[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: frei zugängl. Publikationen im www - Teil 2



Liebe Claudia Kegel,

nein, das ist nicht erlaubt. Man darf Publikationen aus dem Internet
nicht weiter verbreiten, es sei denn, der Urheber hat das ausdrücklich
genehmigt. Ausdruck und Einarbeitung in den Bibliotheksbestand bedeutet
Weiterverbreiten. Sie müssen dafür die Genehmigung des jeweiligen
Rechteinhabers einholen. Wir wollten einmal frei zugänglich
Filmdrehbücher in unseren Bibliotheksbestand einarbeiten und hatten
dafür bereits zahlreiche Ausdrucke gefertigt und gebunden. Nach einer
Rechtsauskunft, die wir von unserer Leitung bekommen haben, mußten wir
dann alles wieder einstampfen. Außerdem ist seitdem unsere IP-Adresse
bei dem Drehbuch-Server gesperrt. So kann es einem ergehen!

Herzliche Grüße
Peter Delin/Videolektorat
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
http://www.zlb.de/index.html 

Claudia Kegel schrieb:
> 
> Werte Kollegen,
> 
> zuerst Entschuldigung fuer das Missgeschick, dass ich das unfertige
> mail losgeschickt habe.
> 
> Hier mein Anliegen:
> 
> Sind frei zugängl. Publikationen aus dem Internet ohne Bedenken
> ausdruckbar und in den Bibliotheksbestand einzuarbeiten?
> 
> Danke für alle Antworten
> 
> 
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> Claudia Kegel, Dipl.-Bibliothekarin
> Hannah-Arendt-Institut f. Totalitarismusforschung e.V.
> Bibliothek
> Mommsenstr. 13, 01062 Dresden, Germany
> Tel.: 0049/0351/463 36053
> Fax: 0049/0351/463 32374
> 
> ----------------------------------------------------------------------
> Gesendet von http://mail.yahoo.de.
> Bis zu 100 MB Speicher bei http://premiummail.yahoo.de.


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.