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Re: Enteignung der Verlage...





Jörg Schwiemann wrote:

Korrektur: der Text ist nicht im Auftrag des Vorstandes von subito e.V.
entstanden, sondern ist eine private Meinung von Herrn Franken als
Direktor der UB Konstanz.


[BEGINN]
Zum Beitrag "Enteignung der Autoren und Verlage?" in der FAZ vom 29.1.03

Der Beitrag wirft Fragen, auch außerhalb der Diskussion um das Urheber-
recht, auf:
1. Warum müssen aus öffentlichen Mitteln unterhaltene Bibliotheken die Forschungsergebnisse von Wissenschaftlern, die an den Universitäten
arbeiten, über Verlage für teures Geld zurück kaufen? Diese Wissen-
schaftler erhalten aus öffentlichen Mitteln ihre Gehälter, ihr Ar-
beitsumfeld wie Labore, Mitarbeiter usw. Zu ihren Dienstpflichten
gehört die Forschung und das Publizieren.


[...]


5. Das eigentliche Problem liegt weder im Urheberrecht noch auf tech-
  nischem Gebiet: Es geht um die Zukunft des wissenschaftlichen Publi-
  kationswesens und die Frage, wie künftig der weltweite wissenschaft-
  liche Austausch von Erkenntnissen stattfinden soll. Damit müssen sich
  aber die Wissenschaftler befassen, die mit Blick auf die eigene
  Karriere eigentlich nur ein Interesse haben: Publikation in möglichst
  renommierten Zeitschriften. Für die finanzielle Seite interessieren
  sie sich (bisher) kaum.
[ENDE]


Lieber Herr Franken, liebe Liste,


vielen Dank für Ihre rasche Reaktionen an die FAZ - hoffen wir, dass der Leserbrief bald gedruckt wird!
Eine kurze Anmerkung (zur Diskussion):
Ihren Punkt 5 möchte ich etwas pointieren:
Es handelt sich m.E. ausschließlich um ein ökonomisches (und daraus resultiernd um ein juristisches) Problem. Die entscheidende Frage ist: Wie sind die *Eigentumsrechte* bei wissenschaftlichen Publikationen definiert?
Liegt das Eigentum bei den Urhebern persönlich - dies würde grundsätzlich der Privatrechtsordnung unserer Gesellschaft entsprechen - oder liegt bei öffentlich finanzierter Forschung eine besondere Situation vor?
Hier müssen wir wie Sie unter 1. ganz offensiv argumentieren: Die Eigentumsrechte (=Verwertungsrechte) der Urheber von wissenschaftlichen Publikationen müssen weitgehend durch die öffentliche Alimentierung der wissenschaftlichen Forschung abgedeckt sein.
Mit den Informationsbedürfnissen, mit der Zahlungskraft, mit Demokratie und sozialer Gleichheit zu argumentieren, nützt uns (=wissenschaftlichen Bibliotheken) überhaupt nichts, wenn wir nicht zu einer Art Rotem Kreuz des Informationswesen werden wollen. (Hier werden wissenschaftliche und öffentliche Bibliotheken in der Tat unterschiedlich argumentieren müssen) Kein Bäcker gibt sein Brot kostenlos ab, mit dem Hinweis auf die besondere Bedeutung des Brotes für die Ernährung, aber - um im Beispiel zu bleiben - wer kostenlosen Weizen bekommt, ist beim Festlegen des Brotpreises nicht mehr frei. Dies muss unser bibliothekarisches ceterum censeo sein!


Beste Grüße

Klaus-Rainer Brintzinger




-- ******************************************** Dr. Klaus-Rainer Brintzinger Universitaet Tuebingen, Juristisches Seminar Wilhelmstr. 7, 72074 Tuebingen Tel. 07071/29-72550, Fax: 07071/29-3304 ********************************************




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