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AW: AW: "Standardisierungsausschuss bei Der Deutschen Bibliothek"



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

um weiteren Missverstaendnissen vorzubeugen: die Geschaeftsordnung ist eine
Uebereinkunft der Mitglieder des Standardisierungsausschusses, die das
INTERNE Miteinander dieses Gremiums und seiner Geschaeftsstelle regeln soll.
Dies heisst keineswegs, dass Dritte hieraus Ansprueche oder Rechte ableiten
koennen.

Mit freundlichen Gruessen
Susanne Oehlschlaeger


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Thomas Hilberer [mailto:thomas.hilberer _at__ uni-tuebingen.de]
Gesendet: Donnerstag, 6. Februar 2003 08:49
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: AW: "Standardisierungsausschuss bei Der Deutschen
Bibliothek"


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
o je o je o jemine!
Entweder es gibt etwas zu verheimlichen oder es liegt (un)professionelle 
Langsamkeit vor, denn:
Selbst nach wohlwollendster
Auslegung der GeschO (ich lese sie immer noch anders, aber ich bin kein
Jurist) ist die Einspruchsfrist am 24. Januar abgelaufen und das
vorlaeufige Protokoll haette auf den Server gelegt werden muessen. Man und
frau
vergleiche dazu die Aeusserung von Frau Henze zum letzten Protokoll
(Inetbib-Mail vom 27. Juli):

*************Zitat:

zur Nachfrage von Frau Wiesenmueller nach dem Protokoll der letzten
Sitzung des Standardisierungsausschusses:

Ende Juli 2002 laeuft die Einspruchsfrist der Mitglieder des
Standardisierungsausschusses zum Protokollentwurf der STA-Sitzung am 5.
Juni 2002 ab, sodass wir den Protokollentwurf Anfang August auf dem Server
Der Deutschen Bibliothek oeffentlich zur Verfuegung stellen koennen.
*****************
 
> 2. Die Geschaeftsordnung des Standardisierungsausschusses wird
> geaendert, wenn a) eine Aenderung beantragt und b) diese dann
> mehrheitlich vom Standardisierungsausschuss beschlossen wurde.

Wetten, dass sie bald geaendert wird... :-)
Herzliche Gruesse,
Thomas Hilberer
-------
Dr. Thomas Hilberer, Fakultaetsbibliothek Neuphilologie
Tel.: 07071  29-74325; FAX: 29-5811
Wilhelmstr. 50, 72074 Tuebingen
***10. bis 28.2. Urlaub***
http://www.uni-tuebingen.de/fb-neuphil/



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