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Re: AW: flohmarkt in wb



Hallo, 
das ist nun schon das 2. Mal dass in der letzten Zeit auf wie ich finde
durchaus beleidigende Äußerungen bezug genommen wird. Ich finde das sollte doch
endlich dazu führen, dass die Diskussionen im gemäßigteren Ton geführt werden.

Bibliothekare sind auch Dienstleister, bei denen die Kommunikation und der
Umgang miteinander besonders wichtig ist. Wenn wir als Kollegen schon so
miteinander umgehen, wie sollen wir uns dann benutzerfreundlich verhalten?
Liebe Grüße von einem frischgebackenen der vielleicht noch zu Idealistisch
ist, un der die fachliche Auseinendersetzung dieser Liste schätzt.
Andres Kuhlmann

> Ach Herr Graf, 
> 
> wir alle haben schlechte Menschen, Verbrecher gar, zu Mitmenschen; was
> glauben Sie, wie oft ich schon hätte froh sein können, kein 
> deutscher
> Professor zu sein. Im Ernst: Solche Töne gehören, bei allem 
> angemessen
> Zorn, nicht in die Öffentlichkeit.
> 
> Carsten Schmidt
> 
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: owner-inetbib _at__ ub.uni-dortmund.de
> [mailto:owner-inetbib _at__ ub.uni-dortmund.de] Im Auftrag von Klaus Graf
> Gesendet: Montag, 12. Mai 2003 19:31
> An: Internet in Bibliotheken
> Betreff: Re: flohmarkt in wb
> 
> 
> On Mon, 12 May 2003 10:31:02 +0200
>  "Dr. Jens Prellwitz" <Jens.Prellwitz _at__ bib.uni-erlangen.de>
> wrote:
> > 
> > 
> > Klaus Graf schrieb:
> > > 
> > > 
> > > Na super! Altbestaende heimlich verscherbeln, das ist
> > ja
> > > leider eine Lieblingsbeschaeftigung deutscher
> > Bibliothekare
> > > ...
> > > 
> > > Aber im Ernst: Wertvolle Altbestaende sind Kulturgut,
> > das
> > > unveraeusserlich sein sollte. Aber das sieht wohl nur
> > die
> > > Wissenschaft so, denn Bibliothekare bessern ihren Etat
> > zu
> > > gern mit Einnahmen aus solchen nie gross publik
> > gemachten
> > > und auch NIE in der reichen Fachliteratur des
> > > Bibliothekswesens diskutierten (oder sollte ich etwas
> > > uebersehen haben?) Verkaeufen (bzw.
> > Dublettenverkaeufen)
> > > auf. Wo endet der schuetzenswerte Bestand und wo
> > beginnt
> > > das ohne weitere in den Flohmarkt zu gebende
> > > Bibliotheksgut?
> > > 
> > > Die sog. Bibliothekswissenschaft drueckt sich um eine
> > klare
> > > Antwort herum.
> > > 
> > > Klaus Graf
> > 
> > Lieber Herr Graf,
> > Aussonderungen, Abgaben, Verkäufe haben die meisten
> > Bundesländer in
> > entsprechenden Richtlinien geregelt, die sich eben genau
> > darum bemühen,
> > den wichtigen Altbestand von Massengut zu unterscheiden.
> > Einen kurzen
> > Abriss der Problematik findet sich im Bibliotheksdienst
> > 34 (2000) H.12,
> > S.1993-1999 'Aussonderungen aus dem Bibliotheksbestand'.
> > Die Richtlinien
> > der Länder sind dort aufgelistet.
> > Für Bayern ist z.B. in der Richtlinie Literatur vor dem
> > Erscheinungsjahr
> > 1850 generell von Aussonderungen ausgeschlossen und soll
> > eigentlich
> > primär für die Literatur nach 1945 angewendet werden.
> > Gedacht ist hier
> > z.B. an Mehrfachexemplare überholter Lehrbücher, bei
> > denen Neuauflagen
> > existieren.
> > Der Artikel im Bibliotheksdienst steht auch im Internet
> > unter:
> >
> http://www.dbi-berlin.de/dbi_pub/bd_art/bd_2000/00_12_06.htm
> > 
> > Die bayerischen Richtlinien unter:
> > http://www.bib-bvb.de/AuB/richtlin.html
> > 
> 
> Gut, es gibt solche Richtlinien. Diese waren mir durchaus
> im Prinzip bekannt.
> 
> Aber letztlich oeffnen diese durch windelweiche
> Formulierungen wie "im allgemeinen" oder "in der Regel"
> jedem noch so wildgewordenen Bibliotheksleiter Tuer und
> Tor, seine wissenschaftlich inakzeptable
> Bewertungsentscheidung als im Einklang stehend mit den
> Richtlinien zu verkaufen.
> 
> Die UB Eichstaett hat in unverantwortlicher Weise
> angebliche Dubletten aus historischen
> Kapuzinerbibliotheken, also Drucke, die aus der Zeit vor
> der Saekularisation stammen, in den Handel gegeben. Ich
> sehe darin einen krassen Verstoss gegen die bayerischen
> Richtlinien, in denen es heisst:
> 
> "2.5. Vor Ort zu belasssende Bestände
> 
> [...]
> in der Regel Rara- und sonstige Sondersammlungen und
> historisch gewachsene Bestandssegmente, deren besonderer
> wissenschaftlicher bzw. kultureller Wert
> in ihrer Geschlossenheit liegt, sowie Deposita."
> 
> IN DER REGEL! In Ausnahmefaellen duerfen also auch
> historisch gewachsene Sammlungen aufgeloest und
> verscherbelt werden - aber wer entscheidet, wann dieser
> Ausnahmefall vorliegt? Statt unmissverstaendlich die
> Achtung vor dem historischen patrimonium einzuschaerfen,
> ermoeglichen solche "Hintertuerchen" jede Art von Willkuer
> - Konsequenzen brauchen solche Kulturgutzerstoerer wie die
> Eichstaetter Bibliothekare ja ohnehin leider nicht
> befuerchten.
> 
> Wer mir unterstellt, ich wuerde die Bibliotheken dazu
> verpflichten wollen, alles aufzubewahren, auch
> Mehrfachexemplare von Lehrbuechern und vergleichbares
> "Flohmarktgut", dem moechte ich entgegenhalten, dass er
> oder sie offensichtlich nichts von dem verstanden hat, was
> mich seit vielen Jahren umtreibt und was auf meiner Seite
> http://www.uni-freiburg.de/histsem/mertens/graf#kulturgut
> dokumentiert ist.
> 
> Zum Thema Dubletten:
> Wer weiss, dass noch 1966/68 die Wuertt. Landesbibliothek
> Stuttgart etliche Inkunabeldubletten in den Handel gegeben
> hat? Inkunabeln mit alten Randbemerkungen und
> Besitzvermerken!
> 
> Und noch vor der Aera Raabe war es anscheinend auch in
> Wolfenbuettel gang und gaebe, aus fruehneuzeitlichen
> Altbestaenden sog. "Dubletten" auszusondern - auch wenn
> diese zu geschlossenen historischen Buchbestaenden
> gehoerten.
> 
> Und die zu Unrecht hochgelobte Johannes a Lasco Bibliothek
> in Emden verkauft auch heute noch solche angeblichen
> Dubletten!
> 
> Da bin ich wirklich froh, dass ich kein Bibliothekar bin,
> denn solche "Berufskollegen" waeren mir wirklich zuwider.
> 
> Klaus Graf
>  
> 

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