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Leitern (2) - Recht



Liebe Liste,

nochmals herzlichen Dank an alle, die auf meine Mail wegen der Leitern
geantwortet haben!

Eine Antwort hat mich darauf aufmerksam gemacht, daß es auch rechtliche
Aspekte zu bedenken gilt.

In diese Richtung zielt meine nächste Frage: Weiß jemand von Ihnen Näheres
über diesbezügliche rechtliche Vorschriften (oder sonstwie
versicherungsrelevante Gesichtspunkte)?

Um das Problemfeld anzudeuten: Darf man Wände mit 4,38 m Höhe überhaupt bis
oben hin mit Regalen "vollbauen"? Darf man diese Regale mit Leitern
zugänglich machen? Für Leser, für Bibliothekare? Wie müssen diese Leitern ggf.
beschaffen sein? Muß man spezielle Vorrichtungen wie z. B. Haltegriffe vorsehen?
Kommt ab einer bestimmten Höhe aus rechtlicher Sicht die Verwendung von Leitern
überhaupt nicht mehr in Frage, sondern nur noch der Einbau einer Galerie?
...?

Über Hinweise von Ihnen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen aus Paris
Christian Tillinger

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