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Re: Kummer



On Wed, 18 Jun 2003 13:39:05 +0200
 "Pannier" <pannier.dietrich _at__ bgh.bund.de> wrote:
> Liebe Mitleser,
> 
> wessen Kenntnisse "kummervoll" sind, möchte ich hier
> dahingestellt sein
> lassen. Die Darstellung von Herrn Graf ist aber leider
> mißverständlich und
> daher einer Korrektur bedürftig.

Das kann ich nicht erkennen. Ich habe auch keinerlei
Hinweise erhalten, dass meine von Herrn Hilberer
dankenswerterweise im WWW verfuegbar gemachte
Kurzinformation, die in der Kunstchronik erschienen ist und
auch dort nicht auf Widerstand stiess, fehlerhaft waere.


> Dem Autoren eines Aufsatzes und nur diesem gebührt sein
> Urheberrecht und er
> darf nach Ablauf eines Jahres wieder über seinen Aufsatz
> verfügen und z.B.
> eine weitere Publikation herbeiführen.
> Herr Dr. Müller hat Herrn Dietz geraten, nicht ohne
> Erlaubnis des Autors
> eine weitere Publikation vorzunehmen. Vor Ablauf des
> Jahres hätten Autor und
> Verlag zuzustimmen, danach der Autor. Dieser Hinweis war
> daher korrekt und
> sachdienlich.
> Das Gesetz gestattet keineswegs jedem, nach einem Jahr
> sich fremder Aufsätze
> zu bemächtigen, wie man das Monitum von Herrn Graf auch
> verstehen könnte.

Wenn man etwas missverstehen WILL, weil einem der Autor
z.B: zuwider ist, kann man das immer.

> 
> Mit freundlichem Gruß
> 
> Dietrich Pannier
> 
> > -----Ursprüngliche Nachricht-----
> > Von: owner-inetbib _at__ ub.uni-dortmund.de
> > [mailto:owner-inetbib _at__ ub.uni-dortmund.de]Im Auftrag von
> Klaus Graf
> > Gesendet am: Dienstag, 17. Juni 2003 19:19
> > An: Internet in Bibliotheken
> > Betreff: Kummer
> >
> > On Tue, 17 Jun 2003 15:32:28 +0200
> >  "Harald Mueller" <hmueller _at__ mpiv-hd.mpg.de> wrote:
> > > Lieber Herr Dietz!
> > >
> > > > > Wenn Sie eine urheberrechtlich geschütztes Werk,
> wie
> > > z.B. den
> > > > > Aufsatz unseres geschätzten Prof. Kummer aus BuB,
> > > über
> > > > > INETBIB versenden, dann nehmen Sie -
> urheberrechtlich
> > > gesehen -
> > > > > eine Veröffentlichung vor. Hierzu benötigen Sie
> eine
> > > ausdrückliche
> > > > > Zustimmung des Rechteinhabers. Nach Sach- und
> > > Rechtslage
> > > > > dürfte dies BuB sein. Ohne Genehmigung wäre das
> > > Versenden
> > > > > eine Urheberrechtsverletzung.
> >
> > Der Stand juristischer Kenntnisse in
> Bibliothekarskreisen
> > wird durch diese kleine Debatte kummervoll beleuchtet.
> >
> > Es gibt x Einfuehrungen in das Urheberrecht im WWW,
> wobei
> > ich am Wochenende einige wichtige Links in dem Weblog
> > ARCHIVALIA mitgeteilt habe:
> > http://archiv.twoday.net
> >
> > Meine kleine Ausarbeitung Urheberrecht fuer Autoren mag
> > vielleicht auch hilfreich sein:
> >
>
http://www.uni-tuebingen.de/fb-neuphil/epub/graf/urheberrecht_
> autoren_graf.html
> 
> Wenn nichts ausdruecklich vereinbart ist (und ein
> Impressum
> ist IMHO keine solche vereinbarung!!), dann richten sich
> die Rechte nach dem GESETZ - aber das liest ja hier
> leider
> niemand (?).
> 
> Im Gesetz steht, dass ein Jahr (= 365 Tage nach dem
> Ersterscheinungstag) der Autor anderweitig ueber seinen
> Beitrag in einer Zeitschrift verfuegen kann.

Wir lesen hier doch eindeutig: der Autor, sein Beitrag

Wer mir aufgrund dieser Formulierung unterstellen will, ich
haette beliebige Dritte dazu aufgerufen, fremdes geistiges
Eigentum zu benutzen, begeht eine Rufschaedigung, die ich
nicht hinnehmen werde.

Dr. Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.