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Bildrechte der Bibliotheken



Liebe Liste!
Kulturgut in Archiven, Bibliotheken oder Museen wird bewahrt, damit es
genutzt, also
der Oeffentlichkeit, den Medien oder der Wissenschaft zur Verfuegung
steht. Angesichts
der zunehmenden konservatorischen Probleme gewinnen Nutzungsformen, die
auf
Reproduktionen oder Vervielfaeltigungen basieren, mehr und mehr an
Bedeutung.

Auf der Seite
Kulturgut - Rechtsfragen der Nutzung 
http://www.uni-koblenz.de/~graf/kultjur.htm
findet sich ein Hinweis auf eine aufschlussreiche bibliotheksjuristische
Diskussion
über die Zulaessigkeit von sogenannten Verpflichtungsscheinen bei der
Benutzung von
Handschriften sowie eine Antwort auf die Frage, ob Reproduktionen
historischer
(gemeinfreier) zweidimensionaler Vorlagen (beispielsweise
Handschriftenfaksimiles)
bedenkenlos aus anderen WEB-Seiten übernommen werden dürfen.

Nach wie vor aktuell - auch im Hinblick auf Internetangebote von
Bibliotheken - ist eine 1994 geführte Kontroverse im Rundbrief
Fotografie
über die Vermarktung der sogenannten Bildrechte an historischen
Fotografien durch
Archive, Bibliotheken und Museen. Im Volltext dokumentiert sind a.a.O.
jetzt auch mein
Diskussionsbeitrag sowie meine unveroeffentlichte Replik auf
Entgegnungen durch K. H. Puetz und R. Neu-Kock. 

Freundliche Gruesse
Dr. Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.