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Re: Filtersoftwaere: Fuer und Wider



Sebastian Wolf schrieb:

> In Amerika gibt es, soweit ich weiss, auch einen Schutz von
> Jugendlichen. In Texas z.B. ist es verboten Jugendlichen unter 18 Jahren
> Material zugaenglich zu machen, was fuer sie schaedigend sein koennte
> (Zitat aus dem NY-Times-Artikel).

Lieber Herr Wolf,

wie schon gesagt: es ist sicher interessant, sich ueber amerikani-
sche Gesetzmaessigkeiten zu unterhalten, die - nebenbei bemerkt -
von Bundesstaat zu Bundesstaat variieren koennen. In Deutschland
muessen sich Bibliotheken an die hierzulande geltenden Gesetze 
halten - ob sie uns passen oder nicht. 

> ...die einen Einsatz von Filtersoftware nicht zwingend vorschreiben!
> Oder etwa doch? Ich kenne jedenfalls einige Bibliotheken die
> Internet-Zugang anbieten und keine Filtersoftware einsetzten!

Zu dieser Frage hoert man von den einschlaegigen Rechtsexperten 
bislang noch sehr unterschiedliche Meinungen. Entsprechend unter-
schiedlich duerfte also auch die Handhabung in den Bibliotheken 
ausfallen. Wir empfehlen als Fachstelle unseren Buechereien z. 
Zt., Filterprogramme einzusetzen, solange die Rechtslage noch 
nicht eindeutig ist.

> Deshalb halte ich es ja auch fuer besser, Ausweiskontrollen
> durchzufuehren, als irgendeine (nicht funktionstuechtige) Filtersoftware
> zu installieren. Fuer mich ist eine Filtersoftware dann nicht
> funktionstuechtig, wenn zwar 1000 Seiten gesperrt werden aber dabei auch
> nur eine *harmlose* Seite ist.

Ohne Zweifel ist erfuellt Filtersoftware noch lange nicht den Zweck,
den sie letzten Endes erfuellen soll. Aber eine Ausweiskontrolle 
alleine ist i. d. R. nicht ausreichend, da der Internet-PC in Biblio-
theken oft offen einsehbar aufgestellt ist. Es mag sein, dass man
damit sicherstellt, dass nur volljaehrige Leser das Internet nutzen
(welchen Sinn sollte diese Regelung z. B. in einer Schulbibliothek
mit Internet-PC haben ?), Sie koennen damit aber nicht verhindern, 
dass diese Leser 'unerwuenschte' (also nicht nur z.B. pornographi-
sche, sondern auch gesetzeswidrige) Seiten aufrufen und jeder andere 
in der Bibliothek (z. B. auch Kinder) jede Seite mit einsehen 
koennen. 

Abgesehen von den rechtlichen und jugendpflegerischen Aspekten 
kann damit die Bibliothek auch ein aeusserst schlechtes Bild in 
der Oeffentlichkeit bekommen, wenn das erst einmal bekannt wird.

Uwe Boettcher

-- 
Uwe Boettcher
Landesbuechereistelle Koblenz
Eltzerhofstr. 6a
56068 Koblenz

Tel.: 0261 / 3012-209
Email: Labuest.Koblenz _at__ t-online.de


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