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AW: Filtersoftwaere: Fuer und Wider



Sehr geehrter Herr Müller,

habe ich das richtig verstanden: Es geht im JSchG nur um die von der
Bundespruefstelle INDIZIERTEN Webseiten? Dann wuerde also z.B. Beispiel
ein Proxy-Server, der nur die indizierten Seiten sperrt, genuegen?

MfG
Matthias Klemp
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Matthias Klemp  -  Bits & Bytes & Bibliothek
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Tel.: 0551 / 400 20 87   Fax: 0551 / 400 27 60
E-Mail: klemp _at__ goettingen.de

> Maßnahmen gleicher Wirkung (Schutz Jugendlicher vor 
> INDIZIERTEN Webseiten - die Diskussion zu diesem Punkt geht leider
> völlig 
> an der deutschen Realität vorbei!!!) sind genauso gut.
> 
> 


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.