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Re: Filtersoftwaere: Fuer und Wider



Till Kinstler schrieb:

> Hmm, jetzt muss ich auch noch eine Frage nachschieben (tschuldigung): Wo
> steht, dass Filtersoftware die gesetzlichen Anforderungen erfuellt?
> Welche Filtersoftware?

Eine sehr gute und berechtigte Frage. In der Begruendung zum IuKDG in
der
Bundestagsdrucksache 13/7385, S. 68 heisst es zu den technischen Vor-
kehrungen:
"Hinsichtlich der Art der technischen Vorkehrungen nimmt das Gesetz
keine
Festlegungen vor und bleibt damit fuer neue technische Entwicklungen
offen.
Die Zugangsbeschraenkung kann z. B. im Wege einer Verschluesselung,
Chiff-
rierung oder Schaffung geschlossener Benutzergruppen (jeweils mit Kon-
trolle des Alters, der berechtigten Anschlussinhaber) umgesetzt werden."
Damit wuerde nach meiner Auffassung auch eine Bibliothek die
gesetzlichen
Bestimmungen erfuellen, die "begleitetes Surfen", also die Arbeit vor
allem
mit Kindern unter Anleitung von Bibliothekspersonal, anbieten.

> Gilt das fuer einen Proxy, der von der Bundespruefstelle indizierte URLs
> filtert oder muss/kann/darf die Software andere Anforderungen erfuellen?

Gegenfrage: welche - vornehmlich oeffentliche - Bibliothek (mit Ausnahme
der
grossen Stadtbibliotheken) verfuegt ueber einen eigenen Internet-Server 
(Proxy eingeschlossen). Die Anzahl duerfte doch eher gering sein, da die 
meisten OeBs werder die finanziellen Mittel noch das noetige technische 
Personal zum Betrieb eines solchen Servers haben werden. 
Ausserdem stellt sich die Frage, ob Bibliotheken mit eigenem
Proxy-Server
nicht unter die Gruppe der Diensteanbieter nach §5 Abs. 2 TDG fallen und
damit fuer fremde Inhalte verantwortlich sind, wenn sie "von diesen In-
halten Kenntnis haben und es ihnen technisch moeglich und zumutbar ist,
deren Nutzung zu verhindern" (§5 Abs. 2 TDG). Damit waeren sie naemlich
wirklich verpflichtet, technische Vorkehrungen zu treffen.

Gruesse aus Koblenz !

Uwe Boettcher

-- 
Uwe Boettcher
Landesbuechereistelle Koblenz
Eltzerhofstr. 6a
56068 Koblenz

Tel.: 0261 / 3012-209
Email: Labuest.Koblenz _at__ t-online.de


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