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Re: Filtersoftwaere: Fuer und Wider



Harald Mueller schrieb:

> Also: Nur die zweite (zeitlich von mir später verfaßte) Aussage ist richtig.
> Bibliotheken müssen KEINEN Jugendschutzbeauftragten bestellen.

Sehr gut. Wie steht es nun mit der Filtersoftware ? Muss oder kann eine
Bi-
bliothek Filtersoftware installieren ?  

> PS: Manchmal stellt man sich ja die Frage, ob eigentlich jemand liest, was
> man mit viel Mühe zusammenträgt und ausformuliert. Ohne jede Ironie: Ich
> danke Uwe Boettcher für seine kritische Lektüre, die es mir ermöglicht, eine
> anfängliche juristische Fehlinterpretation klar zu stellen.

Ich bin immer davon ausgegangen, dass Ihre Veroeffentlichungen gerade zu 
diesem Thema besondere Beachtung finden, da Sie meines Wissens der
einzige
sind, der sich schriftlich dazu geaeussert hat (wir haben auch schon
muend-
liche Kommentare gehoert, aber nie ohne die
'nageln-Sie-mich-nicht-darauf-
fest-Option').

MfG

Uwe Boettcher

-- 
Uwe Boettcher
Landesbuechereistelle Koblenz
Eltzerhofstr. 6a
56068 Koblenz

Tel.: 0261 / 3012-209
Email: Labuest.Koblenz _at__ t-online.de


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