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Re: Online Urheberrecht




"Dr. Klaus Junkes-Kirchen" wrote:
> 
> Guten Tag,
> 
> das Urheberrechtsgesetz (meine letzte bekannte Fassung vom
> 8. Mai 1998) erlaubt im Paragraph 53 die Vervielfaeltigung
> zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch unter bestimmten
> Bedingungen. Ist dies auch auf die Online-Welt uebertragbar?

Übertragbar schon...

> Konkret: Ein Hochschullehrer moechte eigene wie auch fremde
> Werke auf einem Server als Scans zum Download fuer seine
> Studenten anbieten - als digitale Form von
> Veranstaltungsmaterialien quasi, in frueheren Zeiten als
> Leitz-Ordner mit photokopierten Texten existent. Ist dies
> auch dann zulaessig, wenn der Zugriff auf diesen Server
> nicht in irgendeiner Form restringiert ist?


.. aber der § 53 UrhG erlaubt nur - unter bestimmten Bedingungen - die
Vervielfältigung zum 'privaten und sonstigen eigenen Gebrauch'. Davon
kann ja nicht mehr die Rede sein, wenn Scans im Internet für alle Welt
zugänglich sind. 
Eigene Texte können selbstverständlich ins Netz gestellt werden - sofern
der Autor seine Verwertungsrecht nicht abgetreten hat.

Beste Grüße

K.-R. Brintzinger
-- 
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Dr. Klaus-Rainer Brintzinger
Universitaet Tuebingen, Juristisches Seminar
Wilhelmstr. 7, 72074 Tuebingen
Tel. 07071/29-72550, Fax: 07071/29-3304
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