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dbi



Nachtrag zu den Darlegungen von Hans Wagner über das dbi:

In wenigen Tagen findet sich das KURATORIUM des dbi zu seiner letzten
Sitzung zusammen und es ist an der Zeit, diesem Gremium etwas ins
Stammbuch zu schreiben.

Zunaechst aber zur Bedeutung dieses Gremiums:
 Lt. Gesetz über das Deutsche Bibliotheksinstitut vom 22.5.78 hatte das
Institut das Recht der Selbstverwaltungt (§ 1) und drei "Organe"
    -das KURATORIUM
    -den DIREKTOR
    -den FACHBEIRAT
Oberstes Gremium war das KURATORIUM,
das lt. §4 die Richtlinien für die Durchfuehrung der Aufgaben des
Instituts erlaesst und die Taetigkeit des Direktors "ueberwacht".
Weitere Befugnisse des KURATORIUMS:
Beschluß ueber Haushaltsplan, Finanzplan, jaehrliche und mehrjaehrige
Arbeits- und Entwicklungsprogramme, Grunderwerb und Bau, Mitglieder des
Fachbeirats, Bildung und Aufloesung von Kommissionen usw.
Das KURATORIUM ist Dienstbehoerde für den Direktor und die Beamten des
Instituts, es ernennt die Beamten usw.
Das KURATORIUM beschliesst die Satzung des Instituts, die der
Genehmigung des aufsichtsfuehrenden Mitglieds des Senats von Berlin
bedarf.

Also: alle entscheidenden Befugnise lagen nicht beim Direktor, sondern
beim KURATORIUM des dbi.

WO BLEIBT DIE STELLUNGNAHME DES KURATORIUMS ZU DEM GUTACHTEN, ZUR
SCHLIESSUNG  UND ZUR WEITERFUEHRUNG DER AUGABEN???

Es ist schon sehr verwunderlich, daß ausgerechnet das mit allen
Befugnissen versehene Leitungsgremium des dbi weder zur Begutachtung
noch zum Gutachten noch zur Empfehlung des Wissenschaftsrates noch zu
der weiteren Diskussion Stellung bezogen hat.

WER gehört diesem schweigenden KURATORIUM an?

als Vorsitzender Herr Dr. Klopsch (Senatsverwaltung Berlin)
Herr Dr. Kulmann (Bayerisches Staatsmin.f.UKWK)
Frau Stimmel (Sächsisches Staatsmin. f.WK)
Herr Fischer (Finanzmin. Baden -Württemberg)
Herr Meyer-Rix (Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde)
Herr Kowalski (Bundesmin. d. Inneren)
Herr Dr. Werth, jetzt Frau Dr. Thomas (Bundesmin.BF)
Herr Dr. Meyer (Deutscher Staedtetag)
Herr Roell (Dt. Staedte- u. Gemeindebund)
Herr Dr. Braun, jetzt Herr Dr. Drewen (DFG)
Herr Dr. Ruppelt , jetzt Herr Bilo (VDB)
Frau Sabine Mühle, jetzt Herr Dr. Flemming (DBV)
Herr Prof. Jüngling, Vors. des Fachbeirats
bisher auch Herr Prof. Dr. Lehmann, DDB

Wird das KURATORIUM schweigend aus dem Amt scheiden und das unter seiner
Verantwortung stehende dbi kommentarlos abwickeln lassen?
Wird das KURATORIUM ueber seine Meinung zum Gutachten des
Wissenschaftsrates  und damit ueber die Beurteilung seiner
Managementergebnisse weiter schweigen?

Unwidersprochen ist beispielsweise die Behauptung des damaligen
Direktors des dbi, veröffentlicht in seiner Erklärung "Das Urteil"  vom
November 1997, daß den Mitarbeitern des dbi bekannt sei, daß sich das
Land Berlin bereits lange vor dem Bekanntwerden der Bewertungsergebnisse
dazu entschlossen habe, das dbi zugunsten von zwei anderen Einrichtungen
zu opfern, die ihrerseits in die Blaue Liste aufgenommen werden sollten.

Wenn der oberste Dienstherr des dbi, der zuständige Senator, Herr
RADUNSKI, diese Absicht hatte, dann muß man heute feststellen, daß er
mit Konsequenz seinen Willen durchgesetzt hat - damit aber auch die
politische Verantwortung für die bewußte Abwicklung des dbi trägt. Die
Verfügung über die millionenschwere Immobilie des dbi in der Louisenstr.
57 lange vor dem Beschluß des Abgeordnetenhauses über die Beseitigung
des dbi scheint das zu bestaetigen.
Der Vorsitzende des KURATORIUMS , Herr Dr. Klopsch, unterliegt der
direkten Weisung des Senators - erklärt das die fehlende Stellungnahme
des KURATORIUMS?

Welche Rolle hat dabei der Wissenschaftsrat gespielt?
Diesem waren die Absichten der Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen
bekannt, als es um die Begutachtung der Deutschen Landwirtschaftlichen
Zentralbibliothek Bonn und des Deutschen Bibliotheksinstituts ging.
Unter Verantwortung der damaligen Vorsitzenden des Wissenschaftsrates,
Frau Prof.Dr. Schipanski, wurden die beiden Gutachten erstellt und von
der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates
daraus eine "Wissenschaftspolitische Stellungnahme" gezogen.

Über die "Qualitaet" der Stellungnahme zur Landwirtschaftlichen
Zentralbibliothek Bonn hat sich bereits Christian Jung in PROLIBRIS
3(1998)4, S. 202 - 206 geaeussert: "Wie eine Bibliothek gestorben wird"
. Die nachhaltig begruendete Schärfe der Zurückweisung dieser
Stellungnahme des Wissenschaftsrates spricht ein vernichtendes Urteil
und laesst deutliche Parallelen zum dbi-Gutachten erkennen.
Zu der Qualitaet der Stellungnahme zum dbi liegen grundsaetzliche
Stellungnahmen offen - trotzdem wird weiter abgewickelt.

WER WAREN EIGENTLICH DIE GUTACHTER?
STIMMEN DIESE MIT DER STELLUNGNAHME DER GESCHAEFTSSTELLE UEBEREIN?
WER HAT DIESE STELLUNGNAHMEN VERFASST?
WER HAT DARUEBER ABGESTIMMT?
Es waere schon von Interesse, zu erfahren, was sich Wissenschaftler beim
Studium dieser Gutachten gedacht haben, was sie bei der Zustimmung zur
Liquidierung der Zentralen Deutschen Agrar- und Öko-Bibliothek für
Motive hatten, was sie bewogen hat, dem deutschen Bibliothekswesen sein
zentrales Institut abzuerkennen usw.

Denn: welches Bundesland will die Blaue Liste weiter verändern? Welche
Bibliotheksgutachten hat daraufhin dieser Wissenschaftsrat zur Zeit in
Arbeit?

Prof. Dietmar Kummer,
Fachbereich Buch und Museum an der Hochschule für Technik, Wirtschaft
und Kultur Leipzig, Bertolt-Brecht-Str. 1, 04347 Leipzig
priv. :Jupiterstr. 43,  04205 Leipzig
dkummer _at__ bum.htwk-leipzig.de                                    20.11.99




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