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Re: Filtersoftwaere: Fuer und Wider



"Uwe Böttcher" wrote:
>  
> Gegenfrage: welche - vornehmlich oeffentliche - Bibliothek (mit Ausnahme
> der
> grossen Stadtbibliotheken) verfuegt ueber einen eigenen Internet-Server
> (Proxy eingeschlossen). Die Anzahl duerfte doch eher gering sein, da die
> meisten OeBs werder die finanziellen Mittel noch das noetige technische
> Personal zum Betrieb eines solchen Servers haben werden.

Naja, ein Proxy ist ja jetzt nichts so grossartiges und kann ja lokal
auf dem gleichen Rechner laufen wie der Browser (allerdings regt das
sicher die "Experimentierfreude" an). Es gibt Filtersoftware, die als
(Windows-)Proxy realisiert ist. Ich habe nicht an eine grosse
Squid-Loesung oder so geadcht, sondern eher an ein Stuck Software, durch
das eben alle http-Requests muessen und das dadurch halt gewisse
Adressen filtern kann (das ist ein Proxy).

> Ausserdem stellt sich die Frage, ob Bibliotheken mit eigenem
> Proxy-Server
> nicht unter die Gruppe der Diensteanbieter nach §5 Abs. 2 TDG fallen und
> damit fuer fremde Inhalte verantwortlich sind, wenn sie "von diesen In-
> halten Kenntnis haben und es ihnen technisch moeglich und zumutbar ist,
> deren Nutzung zu verhindern" (§5 Abs. 2 TDG). Damit waeren sie naemlich
> wirklich verpflichtet, technische Vorkehrungen zu treffen.

Webproxies fallen unter TDG § 5 Abs 3 ("Diensteanbieter sind für fremde
Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht
verantwortlich. Eine automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder
Inhalte auf Grund Nutzerabfrage gilt als Zugangsvermittlung."). So
zumindest die Meinung des Gesetzgebers. Fuer das, was in einem Proxy
liegt, kann der Betreiber also nicht verantwortlich gemacht werden.
Interessanter ist da schon die Diskussion um Newsserver, die nach
Meinung des Gesetzgebers offenbar nicht unter Abs. 3 fallen...

Gruss
Till

-- 
Till Kinstler                           till _at__ fs.is.uni-sb.de
http://www.phil.uni-sb.de/~till/        till _at__ phil.uni-sb.de
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