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CD-ROM-Lizenzen



Liebe Inetbibler,

die Frage ist eigentlich off-topic in dieser Liste, aber vielleicht kann 
mir ja trotzdem jemand weiterhelfen. Es geht um den Umgang mit CD-ROMs, die 
den Zusatz tragen, sie duerften nicht verliehen werden. Wie ist da zu 
verfahren, insbesondere wenn es schwierig zu sein scheint, Kontakt zum 
Hersteller aufzunehmen?
Der konkrete Fall:
Wir haben auf Anfrage an das SSG Voelkerkunde eine "graue" Lern-CD-ROM aus 
den USA beschafft, die der Nutzer selbst nicht ueber den Buchhandel 
besorgen konnte. Die CD ist jedoch mit dem Hinweis versehen, sie duerfte 
nicht vermietet, ausgeliehen usw. werden.  
1. Ist eine Nutzung im normalen Bibliotheksbetrieb dann zulaessig? Bislang 
wurde hier im Hause wohl so verfahren, dass die CD in den Lesesaal 
entliehen wurde und dort auf einem Rechner genutzt werden konnte. (Ist das 
ueberhaupt rechtens?)
2. Falls das rechtlich in Ordnung sein sollte, ist dann auch eine 
Weitergabe der CD im ueberregionalen Leihverkehr zulaessig, natuerlich mit 
der entsprechenden Auflage, sie nur in den Lesesaal auszuleihen? Oder 
muessten alle Nutzer zu uns ins Haus kommen? 
Ich bin fuer saemtliche Hinweise und rechtskundige Kommentare dankbar!
Mit freundlichen Gruessen

Katja Duehlmeyer
* * * * * * *
Fachreferentin Sondersammelgebiete
Volks- und Voelkerkunde
Universitaetsbibliothek der Humboldt-Universitaet zu Berlin 
Dorotheenstr. 27
10117 Berlin
Mail: katja=duehlmeyer _at__ ub.hu-berlin.de
Tel.: 030/2093-3209



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