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Re: Verbot von Filtersoftware



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie ist die Rechtslage in Deutschland, im Blick auf eine von Eltern
ausgestellte Erklaerung, dass ihr(e) Kind(er) an einen filterfreien
Internet-Platz duerfen? Ist solch eine Erklaerung ausreichend, um die
Bibliothek vor Rechtsproblemen zu schuetzen, und wie muss eine solche
Erklaerung aussehen? Wer hat Bsp. dafuer (diese bitte an meine persoenliche
Mailadresse. Danke).

Wolfgang Bleh schrieb:

> Hallo Herr Mueller,
> Im uebrigen finde ich, dass die Amerikaner zumindest
> _interessante_ Loesungen fuer das Bibliotheks-Problem zu
> entwickeln: Online-Rechner mit und ohne Filter-Software.
> Erwachsene koennen sich aussuchen, welche sie
> benutzen und Kinder/Jugendliche muessen sich von
> ihren Eltern bestaetigen lassen, dass sie an einen
> filterfreien Rechner duerfen. Kompliziert, aufwendig
> und teuer. Aber immerhin eine Loesung :o)

Mit freundlichen Gruessen
Ralph Koehler

Wiss. Bibliothekar
Leiter der Bibliothek der Theologischen Hochschule Friedensau

An der Ihle 5
D-39291 Friedensau
Fon: 03921 / 916-136 (oder -135, -126)  *  Fax: 03921 / 916-159
E-Mail: Ralph.Koehler _at__ ThH-Friedensau.de
URL: http://www.thh-friedensau.de

Den Bibliothekskatalog finden Sie im Kirchlichen Verbund-Katalog:
http://www.biblio.tu-bs.de/cgi-bin/acwww25u/kivk/maske.pl?db=kivk
Infos unter:  http://www.fh-hannover.de/efh/bibliothek/kivk/




Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.