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Re: [Fwd: Re: URECHT: Re: Dissertationen als CD-ROM/BOD]



Sehr geehrter Herr Bellmann,

Sie schrieben:
> Voellig unklar ist mir, welche Bemuehungen denn in eine andere Richtung
> weisen sollen.

Dafuer hatte ich im Anschluss zu dieser Aussage Beispiele genannt, die ich
hier nicht wiederholen moechte. Tatsache ist, um dies hier zu verdeutlichen,
dass immer weniger wissenschaftliche Publikationen auf einen Urheber, und
damit auf einen Alleininhaber des Urheberrechts, zurueckgehen.
Das gilt auch fuer Dissertationen. Dass aber gerade Doktorarbeiten schon
immer von sog. Doktorvaetern betreut wurden, koennen Sie in diesen jeweils
nachlesen.
Die Namensnennungen von Betreuern und die Danksagungen in Dissertationen
sind doch sicher nicht voellig blanglos.

> >"Sehen Sie in Ihrem letzten Satz keinen Widerspruch zu Ihrer vorherigen
> > Kritik?"
>
> NEIN!
>
> >"Ist der "Schoepfer eines geistigen Erzeugnisseses Alleininhaber des
> > Urheberrechts", wenn er dieses an einen Verlag veraeussert?"
>
> Diese Aussage zeugt von einem voelligen Missverstaendnis dessen, was
> Urheberrecht ist. Das "einzige", was der Urheber einem Verlag _einraeumt_,
> ist das Nutzungsrecht an seinem Werk. Davon unberuehrt bleibt aber etwa
> die Frage des Urheberpersoenlichkeitsrechts. Weiterhin ist es ja Ausdruck
> des Urheberrechtsschutzes, dass der Schoepfer eines Werkes das
> Nutzungsrecht an seinem geistigen Erzeugnis jemand anderem einraeumen
> kann. Der Verleger hat gerade kein originaeres Recht am Werk des
> Schoepfers.

Ich moechte darauf aufmerksam machen, dass Sie hier ploetzlich von "der
Frage des Urheberpersoenlichkeitsrechts" und davon das der Verlag kein
"originaeres Recht am Werk" erwirbt sprechen. Ich hatte dagegen lediglich
auf den Widerspruch, den ich sehe, hingewiesen, dass ein Autor kaum
behaupten kann, dass er "Alleininhaber des Urheberrechts" ist, wenn er
dieses an einen Verlag veraeussert.
Wo laege dann beispielsweise der Unternschied zum Selbstverlag?

> >"An dieser Stelle scheint mir auch die Anmerkung wichtig zu sein, dass
> >das Urheberrecht in einem Buch weniger das geistige Eigentum des
> >Autors schuetzt, als vielmehr das Buch in seiner gesamten
> >Aufmachung. Darum haben wir auch ein erhoehtes Problem mit der
> >Authentizitaet der Dokumente."
>
> Was Sie damit sagen wollen, ist mir voellig unverstaendlich!

In diesem Punkt, moechte ich Sie auf meine Antwort an Dr. Graf verweisen,
dem die entsprechende Stelle des UrhG. wohl auch nicht praesent war.

MfG

W. Umstaetter

h0228kdm _at__ rz.hu-berlin.de







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