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[Fwd: URECHT: Kein Recht auf RXckforderung der Pflichtexemplare einer Dissertation]



Markus Junker wrote:
> 
> Kein Recht auf Rückforderung der Pflichtexemplare einer Dissertation
> ====================================================================
> 
> Nach einer Entscheidung des OLG Celle - mitgeteilt in JuS 2000 (Heft 5), S.
> XXXVI - liegt in der Ablieferung der Pflichtexemplare einer Dissertation an
> den Universitäts-Fachbereich ? zum Zweck der Veröffentlichung gemäß der
> Promotionsordnung ? regelmäßig ein ?In-den-Verkehr-Bringen? im Sinne des §
> 17 I UrhG.
> 
> Damit sei das Verbreitungsrecht des Doktoranden bezüglich dieser
> Pflichtexemplare wie bei einer Verbreitung als Buch oder
> Zeitschriftenbeitrag erschöpft. Der Doktorand könne dann vom Fachbereich
> nicht mehr ihre Herausgabe verlangen.
> 
> Der Senat - so die JuS - habe offengelassen, ob in dem entschiedenen Fall
> möglicherweise ein Anspruch aus § 42 UrhG auf Rückruf wegen gewandelter
> Überzeugung bestanden hätte (wie die Vorinstanz angenommen habe). Die
> Doktorandin, die ihren Titel nach außen nicht geführt habe, hätte geltend
> gemacht, ihre Arbeit sei stilistisch und methodisch nicht einwandfrei, und
> sie müsse befürchten, dass ihr wissenschaftlicher Ruf dadurch gefährdet werde.
> 
> Die Entscheidung des Senats gehe aber ? insoweit ohne nähere Begründung ?
> davon aus, dass sie mit ihrem Rückrufsrecht nur eine Verbreitung weiterer
> Exemplare verhindern, nicht die bereits ausgelieferten Werkstücke ? soweit
> beim Fachbereich noch vorhanden ? zurückverlangen könnte.
> 
> OLG Celle, Urt. v. 01.12. 1999 ? 13 U 69/ 99
> Vgl.
> http://www.beck.de/rsw/zeitschr/jus/Archiv/jus05_2000/Informationen/info09.htm
> 
> ---
> 
> Beste Grüße,
> 
> Markus Junker
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