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Mailen und chatten in der Bibliothek




Liebe INETBIB-Gemeinde,

es ist ja eine rege Diskussion betreff Gebühren und Internet entstanden. Und was
man immer wieder herausliest ist, dass das Chatten und Mailen bei vielen
KollegInnen nicht so gern gesehen wird. Ich kenne diese Diskussion innerhalb
meiner Einrichtung auch.

Ich denke, gerade wenn Gebühren genommen werden darf man den Kunden gar nicht
vorschreiben, was sie dürfen und was nicht.
Außerdem sollte man immer in Betracht ziehen, daß eine E-mail nicht immer ein
"Liebesbrief" sein muss. Wir haben hier etliche Nutzer, die an Mailinglists
teilnehmen. Und den Inhalt einer E-mail können sie ja nun nur durch lesen dieser
erkennen und das würde ich mir als Nutzer sehr verbitten. Wie also will man den
Grund der Teilnahme an dem E-mail-Verkehr kontrollieren?
Auch Chaträume gibt es durchaus fachlich ausgerichtete.

Außerdem - eine Bibliothek betrachtet sich doch als Informations- und
Kommunikationszentrum. Warum sollen wir die Information zulassen und die
Kommunikation nicht.
Ich weiß, dass es Bibliotheken gibt, in denen das Chatten per Benutzungsordnung
verboten ist.
Aber habe ich ein Recht dazu etwas zu verbieten? Vom Jugendschutz jetzt mal
abgesehen.
Wie wäre es, wenn ich zu einem Benutzer sagen würde: Sie können das Buch
ausleihen, aber die Seiten 30 bis 40 dürfen Sie nicht lesen!
Das wäre sicher sehr abartig und jeder würde gleich an "Versteckte Kamera"
denken.

Silvia Nötzel
Informationszentrum der Stadtbibliothek Leipzig






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