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D 61 - Dissertationskennzeichnung



Hallo zusammen, eine Frage an die Runde:

Bisher waren Buchhandelsdissertationen durch D+B'ssigel
gekennzeichnet. So steht in der Promotionsordnung der Jur. Fak. der
HHU Duesseldorf:

"Wird die Dissertation als selbständige Monographie oder in einer
wissenschaftlichen Reihe publiziert, muß sie auf der Rückseite des
Titelblattes die Kennzeichnung "D 61" enthalten."

Bei einer allfaelligen Aenderung der Promotionsordnung soll nun auch
das "D 61" wegfallen, die neue Formulierung soll lauten:

"Die Publikation ist an geeigneter Stelle als Dissertation der
Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düssel-dorf zu
bezeichnen...".

Gibt es einen bibliothekarischen Grund, am D xx festzuhalten?

Herzlichen Dank fuer Ihre Antworten und heisse Gruesse aus Due,
Ihr
Thomas Hilberer

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Dr. Thomas Hilberer, c/o Universitaets- und Landesbibliothek Duesseldorf
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