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Re: Gebühren für Internet-Mutzung



Hallo Herr Bichlmaier,

Ludwig Bichlmaier schrieb:

> die Stadtbücherei Landshut wird -hoffentlich bald- den Internetzugang
> für ihre Kunden anbieten können. Es ist geplant, eine mäßige
> Nutzungsgebühr (voraussichtlich DM 2.- oder 3.-- für eine halbe Stunde)
> zu verlangen. Sind diese Einnahmen steuerrechtlich relevant, d.h. müssen
> sie versteuert werden? Werden diese Gebühren nach den Erfahrungen
> anderer öffentlicher Bibliotheken von den Kunden akzeptiert?

In der Stadtbücherei Wilhelmshaven berechnen wir zur Zeit 1 DM pro 15
Minuten. Das wird von unseren Nutzern fast klaglos akzeptiert, bis auf die
Wenigen, die es gern VÖLLIG umsonst hätten.

Um das Internet-Angebot auf die Beine zur stellen, haben wir vor 4 Jahren
den Verein "Information für alle e.V." gegründet. Der Verein zahlt die
laufenden Kosten (ISDN, Provider, Hardware, Software) und kassiert dafür die
Internet-Gebühren. Steuerrechtlich relevant würde die Geschichte für den
Verein erst (wenn ich mich nicht sehr täusche) ab einem Jahresumsatz von DM
60.000. Bei 4 Internet-Plätzen und ca. 1.700 Öffnungsstunden im Jahr wären
überhaupt nur Einnahmen von (übern Daumen) 27.000 DM möglich - also machen
wir uns darüber keinen Kopf ...

--

Mit freundlichem Gruss,
Gerhard Kuehn

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Gerhard Kuehn
Stadtbuecherei Wilhelmshaven
Virchowstr. 29
D - 26382 Wilhelmshaven

04421/161667
0174/4187970 (mob.)
http://www.whvserve.de/stadtbuecherei




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