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Re: Re: Umsatzsteuerpflicht bei Internetgebühren



Hallo Herr Geiss,

> nach § 4 , Abs. 20 USTG haben Bibliotheken mit der Einrichtung von 
> Internetarbeitsplätzen wichtige kulturelle Aufgaben wahrzunehmen, die 
> nicht der Steuerpflicht unterliegen. Entgelte mindern lediglich die 
> laufenden Kosten !

Das würde ich so nicht unterschreiben. Im Falle von privaten Internet-
Nutzervereinigungen, teilweise sogar gemeinnützigen Organisationen,
wird das Betreiben von Internetzugängen im weitesten Sinne als
Geschäftsbetrieb ausgelegt, der dadurch selbstverfreilich der (je nach
Status der Organisation ermäßigten oder nicht ermäßigten) Umsatz-
steuer unterliegt. Allenfalls wenn der jährliche Umsatz "geringfügig"
ist (Grenze irgendwo bei ca. 32 TDM, wenn ich's recht im Kopf habe, bezogen
auf den Gesamtgeschäftsbetrieb) ist ein Einzug und Abführen der Umsatzsteuer
nicht erforderlich.

Im Falle privat betrieber, nichtkommerziell betriebener Internetzugänge,
auch im Kontext von Forschung/Lehre/Weiterbildung, hat es schon eine
Reihe von Urteilen der Finanzgerichtsbarkeit gegeben - nicht immer zu
Gunsten der Betreiber bzw. Nutzer.

Im Zweifelsfall im Vorfeld eine rechtsverbindliche Auskunft vom örtlichen
Finanzamt einholen, damit spart man sich später das böse Erwachen.

Viele Grüße,
Daniel Rödding







-- 
Daniel Roedding                                       phone: +49 5252 9838 0
daniel _at__ roedding.de                                      fax: +49 5252 9838 20


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