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Neues zu Joseph von Lassberg I: Nibelungenlied



Entschuldigung fuer die Mehrfachverteilung!

1. Lassbergs Nibelungenlied

Vor kurzem war vom Erwerb der berühmten Handschrift C des
"Nibelungenlieds" zu lesen, die 1993 beim Verkauf der
Handschriftensammlung der Hofbibliothek Donaueschingen der Fürsten von
Fürstenberg im Besitz des Adelshauses geblieben war (Ms. 63). "Das in
finanziellen Schwierigkeiten steckende Haus Fürstenberg verkaufte das
als "national bedeutendes Kulturgut" geltende Werk an die Landesbank
Baden-Württemberg (LBBW), die Kulturstiftung der Länder, das Land
Baden-Württemberg und Christina Freifrau von Laßberg. Über die genaue
Höhe des Kaufpreises wollten die Käufer bisher jedoch keine Auskunft
geben. Er bewegt sich in zweistelliger Millionenhöhe, allerdings unter
20 Millionen Mark." Im Gespräch sind als künftige Standorte des Codex
Stuttgart, Karlsruhe und Heidelberg. Wie nicht anders zu erwarten,
plädiert der Direktor der Badischen Landesbibliothek (BLB) Ehrle für
sein eigenes Haus [1].

Der Heimlichtuerei hinsichtlich der Kaufsumme, mit demokratischer
Offenheit kaum vereinbar, entspricht die wohl vom Fürstenhaus lancierte
Falschinformation: "Die aus dem 13. Jahrhundert stammende Sage um den
Drachentöter Siegfried, Kriemhild, Hagen und Gunther ist bereits seit
1815 im Besitz der Fürstenbergs. Bei einer Auktion in Wien gelangte das
mit Gallapfeltinte auf Pergament geschriebene Werk in den Besitz der
Vorfahren von Fürst Joachim." [2] Richtig ist, daß Joseph von Laßberg
1815 die Handschrift während des Wiener Kongresses für seine Sammlung
dank der finanziellen Unterstützung seiner Geliebten, der Fürstin
Elisabeth von Fürstenberg (mit der er einen unehelichen Sohn zeugte),
erwerben konnte. Er betrachtete den Codex als das herausragende
Schmuckstück seiner Sammlung und ließ sein Wappen hineinmalen [3]. Erst
nach dem Tode des Gelehrten 1855 kam der Band nach Donaueschingen als
Bestandteil der 1853 an das Haus Fürstenberg verkauften Bibliothek
Laßbergs (Handschriften und Druckschriften). Bei den
Verkaufsverhandlungen verzichtete Karl Egon von Fürstenberg darauf, die
Tatsache, daß die Handschrift mit fürstenbergischem Geld erworben worden
sei, ins Feld zu führen [4]. Von einem Eigentumsvorbehalt des
Fürstenhauses liest man auch in der wissenschaftlichen Literatur nichts
[5]. Ebensowenig kann von einer Auktion die Rede sein. Einen heute nicht
mehr vorhandenen Brief Laßbergs von 1819, die zentrale Quelle für den
Erwerb, gibt Volker Schupp in dem Band "Unberechenbare Zinsen" 1993
wieder (S. 19f.). Verschiedene Käufer, unter anderem der Kaiser,
bemühten sich 1814/15 um die ehemals Hohenemser Handschrift.

"Ich vernahm", schrieb Laßberg, "daß Friedrich Schlegel für seinen
Bruder darum unterhandle (auch von der Hagen wollte sie durch Kopitar
kaufen) und endlich durch einen Herrn Eggstein, ersten Commis in der
Schaumburg'schen Buchhandlung, daß er durch den englischen Lord Spencer
Marlborough, bekannten Bibliomanen, beauftragt sei, die Handschrift für
denselben zu erwerben. Dies war ein Donnerschlag für mich! In einen
englischen Büchersaal, über dessen Thüre geschrieben steht, was Dante
von der Thüre der Hölle berichtet [6], sollte der Codex kommen! einem
britischen Knochenvergraber sollte er zu Theil werden, und für
Deutschland, für unser Schwabenland auf ewig verloren sein! Nein, dachte
ich, ehe ich dies zugebe, verkaufe ich mein letztes Hemd. Ich stellte
Herrn Eggstein Himmel und Hölle vor, und war so glücklich, sein Herz
weich zu machen. Er versprach mir bei meiner Abreise (20. Juni 1815),
wenn der Handel zu Stande komme, mir den Vorzug zu geben, und wenn ich
ihm binnen drei Wochen den ausgehandelten Preis sende, mir die
Handschrift zu übermachen. Es war Ende der Fastenzeit, als Eggstein mir
schrieb: Der Handel ist richtig, und wenn Sie mir binnen drei Wochen 250
Speciesducaten übermachen, so ist die Handschrift Ihr Eigenthum. Das war
nun gut! Aber die 250 Ducaten hatte ich nicht, und das war nicht gut;
denn die Zeit war kurz und der Weg nach Wien ziemlich weit. Indessen
steckte ich meinen Brief ein, und gieng hinab zur trefflichsten der
Fürstinnen (Elise zu Fürstenberg), denn es war Frühstückens Zeit. Nach
einer Weile hub die beste aller Frauen an und sagte: Sie haben etwas,
das Sie bekümmert, was mag das sein?" Durch die Munifizenz der Fürstin
sei der Erwerb ermöglicht worden, fügt Karl August Barack an, der
Laßbergs Brief zitiert.

2. Laßbergs Bibliothek als Gesamtheit ein Kulturdenkmal - 1999 zerstört!

Während der schon 1999 ins Gerede gebrachte Verkauf von "C" zu
mancherlei Aufgeregtheiten in Presse und Wissenschaft führte, wurde dem
ungeheuerlichen Akt des Vandalismus, die gewachsenen historischen
Altbestände der Hofbibliothek Donaueschingen der Zerstreuung durch den
Antiquariatshandel preiszugeben, weit weniger Aufmerksamkeit geschenkt
(auch wenn sich genügend Wissenschaftler von Rang empört geäußert haben)
[7]. Laßbergs Bibliothek mit 11000 Druckschriften erfüllte als Ganzes
alle Kriterien eines Kulturdenkmals [8]. Durch den Einzelverkauf ist sie
als beziehungsreiche Gesamtheit, als Ensemble, zerstört worden - ein
klarer Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz, die baden-württembergische
Landesverfassung und möglicherweise auch gegen das Strafgesetzbuch
("gemeinschädliche Sachbeschädigung", § 304 StGB).

Laßbergs Bibliothek war ein Kulturerbe von europäischem Rang, eine
unersetzliche Quelle für die Geschichte der Germanistik und der
gelehrten Kultur des Bodenseeraumes in den Jahrzehnten nach 1800. Von
"einer Katastrophe für die Forschung" sprach zurecht der Freiburger
Altrektor und renommierteste Laßberg-Forscher Volker Schupp [9]. Und ein
D. Stihler schrieb in der Zeitschrift "Württembergisch Franken" 84
(2000) zur Zerstreuung der Laßbergschen Bibliothek: "Daß man diesen
skandalösen Vorgang untätig hingenommen, ihn überhaupt erst möglich
machte, indem  man die Bibliothek nicht in die Denkmalliste aufgenommen
hat (in der weit weniger wertvolle Bestände stehen), [...] ist ein kaum
zu überbietendes Armutszeugnis für das Land Baden-Württemberg" (S. 371).

Natürlich ist es zu begrüßen, daß "C" erworben wurde, aber die Tatsache,
daß hier eine extrem hohe Summe in gemeinsamer Kraftanstrenung
aufgebracht wurde, um diesen nationalen "Fetisch" für Deutschland zu
sichern, widerlegt das Argument, für die Donaueschinger Hofbibliothek,
die für einen vergleichsweise geringen Preis - es sollen 6-7 Mio. DM
gewesen sein - 1999 an ein englisch-amerikanisches Konsortium ging,
hätte das Geld nicht zusammengekratzt werden können. Für einen
Altarflügel in Karlsruhe war wenig später durchaus Geld (mehr als 10
Mio. DM)  vorhanden. Und wo war damals die Freifrau von Laßberg, als im
Herbst 1999 die Auktionen begannen, von denen  die Bibliothek ihres
Vorfahren zerstückelt und als Geschichtsquelle zerstört wurden? Das Land
Baden-Württemberg und seine Ministerialbürokratie hat die Öffentlichkeit
systematisch belogen. Es ist nicht zuletzt diese Unredlichkeit, die
wütend macht (und die Ohnmacht des Wissenschaftlers, der ähnlich hilflos
dem von beschwichtigenden Floskeln des Ministers von Trotha begleiteten
Zerstörungswerk zusehen mußte wie die Weltöffentlichkeit derzeit der
Barbarei der Taliban in Afghanistan).

[1] http://www.ka-news.de/karlsruhe/ka20010305_b.php3

[2] Ebenda.

[3] Siehe die Abbildung:
http://www.nd.edu/~medvllib/verlit/nibel/details/1rd2.html
Der gleiche Anbieter hat aus dem 1968 erschienenen Faksimile der
Handschrift die erste Seite und zwei weitere Seiten ins Netz gestellt:
http://www.nd.edu/~medvllib/verlit/nibel.html

[4] Vgl. Joseph Ludolph Wohleb, ZGO 1949, S. 246. Laßberg schrieb sogar
an den fürstenbergischen Unterhändler Pfaffenhofen: "mein Nibelungen
Codex kostet mich 250 Ducaten in Gold. mein Theurdank auf Pergament,
gilt in Paris 1200. [...] mein wunsch ist, daß dise sachen in meinem
vaterlande blieben." (Laßberg an Pfaffenhofen, "October 1850"
[Briefentwurf?] ohne Unterschrift; BLB, K 2911 I, 1) - freundliche
Mitteilung D. Hakelberg. 

[5] Vgl. zuletzt Klaus Gantert 2000, auch online:
http://www.sbb.spk-berlin.de/deutsch/mitteilungen/1_2000/155_gantert/index.html

[6] Lasciate ogni speranza, voi ch'entrate.

[7] Siehe die Dokumentation unter:
http://www.uni-koblenz.de/~graf/#kulturgut

[8] Zur Begründung siehe http://www.uni-koblenz.de/~graf/don.htm

[9] Volker Schupp, Das Ende einer Bibliothek. Zu den Versteigerungen aus
der Donaueschinger Hofbibliothek, in: Marbacher Arbeitskreis für
Geschichte der Germanistik. Mitteilungen 17/18 (2000), S. 14-17.


Dr. Klaus Graf
mailto:graf _at__ uni-koblenz.de


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.