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Re: Anfrage: Co-Autorenschaft bei wiss. Publikationen



Liebe Raben,

> Der Trend scheint mir klar und eindeutig - auch für Deutlschland. Die
> Publikationen aus Ausbildungseinrichtungen haben schon heute zunehmend
> mehrere Autoren.

Aus urheberrechtlicher Sicht (und bei einer eventuellen
Publikationsabsicht scheint es ja darum zu gehen) ist meines Wissens
vollkommen irrelevant, wer bei einer Publikation welche IDEE
beigesteuert hat. Allein entscheidend ist die AUSARBEITUNG, wer also den
entsprechenden Text verfaßte; eine reine Idee ist nicht schutzfähig.
Solange eine Doktormutter ihrem Zögling nicht in die Tastatur diktierte
und nicht ganze Seiten voller Diagramme oder Text aus anderer Feder
stammen, liegt die Urheberschaft des gesamten Werks aus juristischer
Sicht beim letztendlichen Verfasser.

Beste Grüße

Guido Hölker












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