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Re: Anfrage: Co-Autorenschaft bei wiss. Publikationen



Prof. Dr. Walther Umstätter wrote:
> 
> Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
> 
> wie Sie sich erinnern hatten wir diese Problematik schon einmal in
> ähnlicher Form.

Wie Sie sich erinnern, bin ich meistens nicht Ihrer Ansicht. Das ist
auch im folgenden der Fall.


> Bei Dissertationen scheint mir die Sachlage noch eindeutiger zu sein als
> bei Magister- oder Diplomarbeiten. Man kann doch nicht behaupten, dass ein
> Doktorvater keinen Anteil an einer Arbeit hat, wenn er sie über
> durchschnittlich drei Jahre betreut. Dass diese Betreuung sehr
> unterschiedlich sein kann ist eine Frage für sich. So ist es kein
> Geheimnis, dass Nobelpreisträger nicht selten Nobelpreisträger
> hervorbringen. Diesen Vorgang zu kriminalisierne wäre keine gute Idee.

Sie sind wie immer unpraezise. Es ist die Frage, welche Konsequenzen man
aus diesem "Anteil", der in der Tat sehr unterschiedlich sein kann,
zieht. Wenn ich ein Manuskript von jemand anderem zur Lektuere habe und
es intensiv korrigiere, erwarte ich auch nicht, dass derjenige mich als
Mitautor benennt. Wenn ein Professor ohne den Kandidaten zu fragen,
Teile einer Pruefungsarbeit in seine eigene Veroeffentlichung
uebernimmt, ohne dass dies von den allgemeinen Vorschriften des
Urheberrechts gedeckt ist, so kann dies bereits jetzt als Straftat nach
dem UrhG gewertet werden. Ich habe im uebrigen nicht von
"Kriminalisierung" gesprochen.

> Betreuer weiß ja welche Hilfen (Arbeitsbedingungen, Bibliothek, Labor,
> Seminare, Diskussionen etc.) er direkt oder indirekt zur Verfügung stellt,
> und muss dies bei der Notengebung auch berücksichtigen. Schon die
> Vorbereitung im Studium ist doch nichts anderes als eine Hilfe, von der wir
> doch hoffen wollen, dass sie sich in der Qualität der abschlussarbeit
> niederschlägt.

Grundsaetzlich gilt, dass der Betreuer und der Zweitgutachter nach den
gleichen Kriterien die wissenschaftliche Qualitaet der Pruefungsleistung
zu beurteilen haben. Eine Beruecksichtigung von "Hilfen" ist im
deutschen  Pruefungsrecht nicht vorgesehen. 

> Das eigentliche Problem liegt darin, dass Magister- und Diplomarbeiten
> eigentlich nicht das Niveau haben, publiziert zu werden. 

Das ist eine Ihrer typischen Falschaussagen.

> Der Trend scheint mir klar und eindeutig - auch für Deutlschland. Die
> Publikationen aus Ausbildungseinrichtungen haben schon heute zunehmend
> mehrere Autoren.

Vermutlich, weil dort Professoren wie Sie agieren, die ihre Mitarbeiter
in Angst und Schrecken halten ... Kleiner Scherz am Rande!

Klaus Graf


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