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Re: Anfrage: Co-Autorenschaft bei wiss. Publikationen



Klaus Graf wrote:

> Sie sind wie immer unpraezise.

Ist das unbedingt Notwendig?

> Es ist die Frage, welche Konsequenzen man
> aus diesem "Anteil", der in der Tat sehr unterschiedlich sein kann,
> zieht. Wenn ich ein Manuskript von jemand anderem zur Lektuere habe und
> es intensiv korrigiere, erwarte ich auch nicht, dass derjenige mich als
> Mitautor benennt.

Das gehört doch eindeutig nicht in eine Betreuung.

> Wenn ein Professor ohne den Kandidaten zu fragen,
> Teile einer Pruefungsarbeit in seine eigene Veroeffentlichung
> uebernimmt, ohne dass dies von den allgemeinen Vorschriften des
> Urheberrechts gedeckt ist, so kann dies bereits jetzt als Straftat nach
> dem UrhG gewertet werden.

Das steht doch außer Frage.

> Ich habe im uebrigen nicht von "Kriminalisierung" gesprochen.

Das hatte ich auch nicht behauptet.
Der Rest ist leider aus Scherzgründen indiskutabel.

Eigentlich ist es dafür ein zu ernstes und wichtiges Thema.

MfG

Umstätter


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