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(Fwd) Re: Veroeffentlichungserlaubnis



carola wenzel wrote:

> Liebe KollegInnen,
> ich moechte die Frage eines Benutzers weitergeben:
> Er plant, den Text eines Werkes aus dem 17. Jahrhundert, das in
> gedruckter Form nur noch in einer Bibliothek nachweisbar ist,
> vollstaendig abzutippen und als Anhang zu einer eigenen akademischen
> Arbeit zu veroeffentichen. Muss er dazu die Erlaubnis der besitzenden
> Bibliothek einholen?
> Vielen Dank fuer Ihre Hilfe
> Carola Wenzel


Meines Erachtens ist eine Erlaubnis der Bibliothek nicht einzuholen. Es
handelt sich um ein gemeinfreies Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes,
das von allen frei genuetzt werden darf. Natuerlich kann eine private
Bibliothek den Zugang zu ihren Bestaenden von der Einhaltung von Auflagen
abhaengig machen. Fuer Bibliotheken in oeffentlicher Traegerschaft gelten
die Ausfuehrungen der ehem. DBI-Rechtskommission/BD-Diskutanten zur
Benutzung von Handschriftenbibliotheken analog:

http://www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/handsch2.htm

Freundlichen Gruss
Dr. Klaus Graf





Dr. Carola Wenzel
Zentralinstitut fuer Kunstgeschichte - Bibliothek
Meiserstr. 10
80333 Muenchen
Tel. 089/289-27583


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.