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Re: Haftung fXr Links



Sehr geehrter Herr Graf,
wenn Sie auf meinen kleinen Beitrag in der Liste schreiben
"Ach bitte nicht auch noch hier. Regelmässig kommt in den einschlägigen
Usenet-Gruppen einer angelaufen und wärmt das von neuem auf."
empfinde ich das als unkollegial und abgehoben.
Anschließend geben Sie aber Ihren Senf auch dazu - und so soll es ja
eigentlich auch sein.
Ich finde auch manches, was Sie in der Liste diskutieren, für mich und meine
Arbeit irrelevant, hätte aber nie die Arroganz zu bestimmen, dass das für
alle uninteressant ist.
Das Thema interessierte doch einige Kollegen und war für sie Anlaß, sich
damit sachlich auseinanderzusetzen.
Außerdem verhindern Sie mit so einer Äußerung, dass die Liste durch viele
lebt, denn wer möchte schon empfangen werden mit der Äußerung, er "komme
angelaufen und wärmt auf"?
Viele herzliche Grüße aus Berlin-Buch
Betty Johannsmeyer




Klaus Graf schrieb:

> Betty Johannsmeyer wrote:
> >
> > Liebe Kolleginnen und Kollegen,
> > wußten Sie, dass Sie für die Anbringung von Links unter Umständen
> > haften?
> > Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
> > Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung
> > eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls
> > mitzuverantworten hat. Lt. LG kann man sich der Haftung nur entziehen,
> > wenn man sich ausdrücklich von der Inhalten aller gelinkten Seiten
> > distanziert.
> > (s.a.
> > http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile13.htm
> > http://www.afs-rechtsanwaelte.de/linkhaftung.htm
> > http://www.weinknecht.de/haftli01.htm)
> > Na dann: immer alles schön lesen!
> > Herzliche Grüße
> > Betty Johannsmeyer
>
> Ach bitte nicht auch noch hier. Regelmaessig kommt in den einschlaegigen
> Usenet-Gruppen einer angelaufen und waermt das von neuem auf. Wer sich
> ueber den derzeitigen Stand informieren will, greife zu der folgenden
> URL, die im Usenet in FAQ gepostet wird:
>
> http://schneegans.de/distanzierung-von-links.html
>
> Zitat:
> "Im zitierten Urteil des LG Hamburgs wird allerdings unmißverständlich
> festgestellt, daß die
> Anbringung eines derartigen Disclaimers gerade nicht ausreichend ist, um
> sich von fremden
> Inhalten zu distanzieren. Bestenfalls also ist der Disclaimer
> wirkungslos und damit
> überflüssig. Schlimmstenfalls ist er ein Indiz für vorhandenes
> Unrechtsbewußtsein. Denn
> die Existenz eines Disclaimers zeigt, daß sich der Website-Betreiber
> offenbar der
> Möglichkeit bewußt war, daß Links auf strafrechtlich relevante Inhalte
> verweisen könnten.
> - Im übrigen wurde das Urteil niemals rechtskräftig, denn die Parteien
> haben sich
> schließlich in einem Vergleich geeinigt."
>
> Zur Problematik (etwa FTP-Explorer) siehe auch:
> http://www.freedomforlinks.de/
>
> Zu einer bedenklichen oesterreichischen Entscheidung:
> http://www.freedomforlinks.de/Pages/Recht/linkhaftung_oesterreich.html
>
> Wer eine Linksammlung unterhaelt, kann sich nicht gegen jegliches Risiko
> absichern. Bedenkentraeger und Angsthasen haben immer schon einen Anlass
> gefunden, einen Benutzerservice einzuschraenken, wenn irgendwie ein
> rechtliches Risiko am Horizont auftauchte.
>
> Ich wuesste uebrigens nicht, dass etwa die DVB je mit einer Frage der
> Linkhaftung zu kaempfen hatte.
>
> Klaus Graf
>
>
>
> Klaus Graf

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fn:             Betty  Johannsmeyer
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org:            HELIOS Klinikum Berlin, Klinikum Buch, Zentralbibliothek
adr;dom:        ;;Karower Str. 11;Berlin-Buch;;D-13125;
email;internet: bibliothek _at__ klinikumbuch.de
tel;work:       030 / 9401 3301
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