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digitalisate durch benutzer



Liebe Kollegen,

ich bin zum ersten Mal mit der Frage konfrontiert, welche
rechtlichen Grundlagen bzw. sonstige Prämissen bei der
Digitalisierung eines historischen Dokumentes durch einen
Benutzer zu beachten sind.
Konkret: Der Kunde bittet um die Erlaubnis, eine historische Karte
aus den Beständen der HLHB Darmstadt ins Netz stellen zu dürfen.
Gibt es dabei nun irgendwelche Besonderheiten oder erteilt man
einfach die Publikationserlaubnis wie bei Briefen oder Musikalien?

Für Hinweise, Tips oder besondere Quellen zu diesem Komplex
wäre ich dankbar.

Grüße aus Südhessen
Silvia Uhlemann


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