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Re: Berechneter Kopienversand ohne Kostenuebernahmeerklaerung



On Fri, 1 Feb 2002 10:41:04 -0000 Birgit Baus <baus _at__ fh-nuertingen.de> 
wrote:

> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
> 
> ich bitte um Entschuldigung, dass ich die INETBIB fuer meine 
> Anfrage "missbrauche", aber ich erhoffe mir hier doch die groesste 
> Resonanz.
> 
> Wir haben folgendes Problem:
> es wurde eine Bestellung per "rosa Leihschein" auf einen Aufsatz 
> mit 8 Seiten Umfang aufgegeben. In der ZDB wurden mehrere 
> Besitznachweise ermittelt (alle als leihverkehrsrelevant 
> gekennzeichnet). Gleich die erste angegangene Bibliothek konnte 
> die Bestellung positiv erledigen, jedoch wurde eine Rechnung ueber 
> 5,53 EURO erhoben (pro Kopie 0.50 EUR zzgl. 1,53 EUR 
> Versand). Eine Kostenuebernahmeerklaerung seitens des 
> Benutzers/der Bibliothek war  auf dem Bestellschein NICHT 
> vermerkt. 
> Der Benutzer weigert sich (m.E. nach voellig zurecht), die Kosten 
> zu uebernehmen, zumal es in den weiteren ermittelten Bibliotheken 
> sicherlich zu einer unberechneten Kopie gekommen waere. Leider 
> war mir das Geschaeftsgebahren der zuerst angegangenen 
> Bibliothek nicht bekannt, sonst waere sie im Leitweg sicher nicht 
> aufgetaucht.
> 
> Nun meine Frage: haben Sie bereits einen aehnlichen Fall erlebt 
> und wie haben Sie sich verhalten?  Inwieweit sind wir rechtlich 
> dazu verpflichtet, die Kosten zu bezahlen (wenn man als 
> "Allgemeine Geschaeftsbedingungen" die allgemeinen Regelungen 
> des Dt. Leihverkehrs zugrunde legt)?
> 
> Vielen Dank fuer alle Hinweise,
> mit freundlichen Gruessen
> 
> Birgit Baus
> 
> ***********************************************************
> Birgit Baus
> Fachhochschule Nuertingen, Bibliothek
> Schelmenwasen 4-8, 72622 Nuertingen
> Tel. 07022/ 404-185   Mail: baus _at__ fh-nuertingen.de 
> ***********************************************************
> "Computer sind dazu da, die Probleme zu loesen, 
> die wir ohne sie nicht haetten."
> (unbekannter EDV-Anwender...)



Wenn die Lieferbibliothek eine zum Leihverkehr zugelassene Bibliothek 
ist, unterliegt sie den Bestimmungen der LVO hier insbesondere §25 
(Kopien im LV) und §30 (Kosten).Das bedeutet, dass die Kopien wegen 
ihres geringen Umfangs ohne Berechnung geliefert werden sollten.
Sollten aus bisher nicht ersichtlichen Gruenden Kosten in Rechnung 
gestellt werden, so muessen diese vorher mit der bestellenden Bibliothek
abgesprochen werden.
Ich empfehle Ihnen, sich mit der entsprechenden Bibliothek in Verbindung
zu setzen.
Gruss
Sylvia Bruske

Freie Universitaet Berlin
- Auswaertiger Leihverkehr-
Garystr. 39
14195 Berlin
Tel: (030) 838 54222
Fax: (030) 838 54761
e-mail:bruske _at__ ub.fu-berlin.de




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