[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

AW: Aussonderungquote FH Bibliothek



In Baden-Wuerttemberg gilt folgende Richtlinie

Jaehrlich ist eine Aussonderungsquote von mindestens 10%, durchschnittlich 
15% nachzuweisen, die sich an der Gesamtzahl des jaehrlichen Zugangs in 
Bänden aus Kauf, Tausch und Geschenk orientiert. Pflichtexemplare (mit 
Ausnahme verfilmter Pflichtzeitungen), Bestaende aus Lehrbuchsammlungen und 
Sondersammelgebieten sind in die Aussonderungsquote nicht mit einbezogen. 
In den universitaeren Bibliothekssystemen gilt die Aussonderungsquote 
jeweils für das gesamte Bibliothekssystem. Die Zahl der ausgesonderten 
Baende ist dem Ministerium alle 5 Jahre zu berichten.

Auch ein Blick in die Deutsche Bibliotheksstatistik, Tabelle 06, koennte 
einige Anhaltspunkte bringen, wenn man die Zahl der ausgesonderten Baende 
ins Verhaeltnis zum Bestand bringt. Aber Vorsicht: moegliche 
Sondertatbestaende im Einzelfall.

Tabelle 6:

http://www.bibliotheksstatistik.de/testdbs/Tab2000/Tab_B_06_1.htm


_______________________________________

EHEMALIGES DEUTSCHES BIBLIOTHEKSINSTITUT
- EDBI -
Hans-Peter Thun
Kurt-Schumacher-Damm 12-16
10559 Berlin
Tel.: +49 (0)30 4 10 34 - 421
Fax -100
_______________________________________

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:	Hedwig Herres [SMTP:hedwig.herres _at__ ntb.ch]
Gesendet am:	Montag, 11. März 2002 15:09
An:	Internet in Bibliotheken
Betreff:	Aussonderungquote FH Bibliothek




Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.