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AW: Nutzungsordnung 19. Jhrh.



Lieber Herr Haber,
in meinem Sammelsurium bin ich auch auf eine Benutzungsordnung (leider aus
dem Beginn des vergangenen Jahrhunderts) gestoßen. Hier zur Erquickung:

1. Die Volksbücherei unserer Gemeinde ist allen Ortsansäßigen zugänglich.
Für die schulpflichtige Jugend steht eine eigene Abteilung zur Verfügung.
Nichtortsansäßige sind gebeten, sich durch die Kennkarte auszuweisen.

2. Bei der Anmeldung wird eine Gebühr von 10 Pfennig erhoben. Wollen mehrere
Mitglieder einer Familie die Bücherei benützen, so ist für jedes eine
Anmeldung und die Lösung einer Lesekarte notwendig.

3. Die Lesegebühr für ein Buch beträgt 2 Pfennig. Sie wird im Voraus durch
Lösen einer Lesekarte für 35 Bücher zu 70 Pfennig erhoben. Diese Lesekarte
ist ohne Zeitbeschränkung gültig, aber nicht auf andere übertragbar. Die
Jugend liest kostenfrei, bedarf jedoch der Zustimmung der Eltern.

4. Zur Buchentnahme werden die Leser gebeten, persönlich in die Bücherei zu
kommen, damit ihre Wünsche richtig erfüllt werden können. Bücherbesorgung
für Erwachsene durch Kinder soll vermieden werden. Das Weitergeben der
Bücher an andere ist nicht gestattet.

5. Die Lesefrist beträgt vierzehn Tage. Sie kann auf Wunsch verlängert
werden. Gleichzeitig werden nicht mehr als zwei Bücher abgegeben. Ohne
Lesekarte ist eine Buchausgabe nicht möglicht.

6. Bei Überschreiten der Lesefrist wird eine Versäumnisgebühr erhoben, die
bei Rückgabe der Bücher zu entrichten ist. Für eine schriftliche Mahnung zur
Rückgabe werden außerdem 20 Pfg. Gebühr erhoben.

7. Um schonende Behandlung der Bücher werden die Leser dringend gebeten. Die
Bücherei ist um dauernde und sorgfältige Pflege bemüht. Für jede
Beschmutzung haftet der Leser. Die Bücher sind beim Abholen einzuschlagen
und ebenso geschützt zurückzubringen.

8. Veränderungen der Anschrift sind der Bücherei unter Vorlage der Lesekarte
zu melden. Verlorende Bücher hat der Leser zu ersetzen. Leser, in deren
Wohnung ansteckende Krankheiten festgestellt sind, dürfen die Bücher n i ch
t benützen.

9. Unsere Volksbücherei will dem einzelnen und der Gemeinschaft dienen.
Diese Aufgabe kann sie nur erfüllen, wenn jeder Leser sie darin unterstützt.
Wer erheblich oder wiederholt gegen die Leseordnung verstößt, kann zeitweise
oder ganz von der Benützung ausgeschlossen werden.

Die Leitung der Volksbücherei

Mit den besten Grüßen
Hella Braune
e-mail: hella.braune _at__ senstadt.verwalt-berlin.de


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Peter Haber [mailto:peter.haber _at__ unibas.ch]
Gesendet am: Dienstag, 28. Oktober 2003 14:54
An: INETBIB Liste
Betreff: Nutzungsordnng 19. Jhrh.

Liebe Liste

Ich suche (evtl. faksimilierte) Nutzungsordnungen öffentlicher
Bibliotheken aus dem 18. oder 19. Jahrhundert im deutschen Sprachraum.
Hat jemand so etwas auf der  Homepage oder weiss, wo ich solche
Dokumente finden könnte?

Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen

Peter Haber

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Peter Haber
Historisches Seminar der Universitaet Basel
Hirschgaesslein 21
CH - 4051 Basel
Tel.: +41 61 295 96 66 (Sekretariat)
Tel.: +41 61 295 96 63 (direkt)
URL: http://www.hist.net/haber
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