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Re: Video Verleih



Liebe Frau Borner,

wenn Sie die Filme als Kaufkassetten im Einzelhandel erworben haben,
dürfen diese nur im privaten Kreis benutzt werden. Für solche Titel
müssen Sie das Recht zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung bei
den Rechteinhabern gesondert erwerben und meist auch GEMA-Gebühren für
die Aufführung der Filmmusik bezahlen (wenn Ihre Institution nicht
Teilnehmer an einem Pauschalvertrag ist). Wenn Sie Hilfe brauchen zur
Ermittlung der entsprechenden Adressen, können Sie sich gern an uns
wenden.

Wenn Sie diese Filme von kirchlichen Stellen wie dem Katholischen
Filmwerk oder Matthias-Film erworben haben, ist dieses Vorführrecht
meist schon enthalten. Schauen Sie einfach auf das Cover oder die
Kassette. Dort sind die enthaltenden Rechte meist vermerkt (z.B. "V+Ö"
für das Vorführrecht oder "Kaufkassette" nur für private Nutzung u.ä.).

Herzliche Grüße
Peter Delin/Videolektorat
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
http://www.zlb.de/index.html 

> Susanne Borner schrieb:
> 
> Liebe Liste,
> wir haben in unserem Bestan u.a. Kinder Videos, die wir gerne auch für
> Schulingsveranstaltung im Bereich Kinderarbeit und in der praktisch
> theologischen Arbeit u.a. Kinder Gottedienst einsetzen würden.
> 
> Meine Frage: Ist das erlaubt, oder müssen erst " Vorfürrechte" gekauft
> werden.
> 
> Mit freundlichen Grüßen
> 
> Susanne Borner


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.